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Kommunikation zwischen beA und eBO möglich
Sondernewsletter der BRAK
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit dem Sondernewsletter 7/2022 vom 08.06.2022 darauf hingewiesen, dass sie am 09.06.2022 die Kommunikation des beA mit dem besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfach (eBO) freischalte, nachdem die für die Nutzung des eBO erforderlichen Software seit 01.06.2022 zur Verfügung stehe.
Die Inhaber der neuem eBO-Postfächer seien im Rahmen der Einrichtung eindeutig identifziert worden. Dies ermögliche die sichere gegenseitige Kommunikation mit der Justiz und den anderen Teilnehmern am OSCI-gestützen elektonischen Rechtsverkehr. Für die anwaltliche Kommunikation seien die eBOs interessant, weil sie die Möglichkeit böten, mit dem Mandanten sicher verschlüsselt zu kommunizieren.
Zum Sondernewsletter 7/2022 der BRAK vom 08.06.2022