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Hinweise des BRAK-Ausschusses Sozialrecht zur Unfallversicherung
Stand: Dezember 2020
Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat Hinweise zum Thema „Gesetzliche Unfallversicherung – nicht nur für Arbeitnehmer!" auf der Website der BRAK veröffentlicht.
Angestellte, d.h. auch die juristischen und nicht-juristischen Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, sind bei einem Arbeits-oder Wegeunfall kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gilt jedoch nicht für selbstständig tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Dem Versicherungsschutz unterfallen Unfälle im Büroalltag (z.B. Stürze in den Kanzleiräumen), Wege zum Gericht oder zu Mandanten (auch ins Ausland) und zurück sowie der Weg vom Wohnort zur Kanzlei und zurück. Der gesetzliche Versicherungsschutz hat erhebliche Vorteile gegenüber einer privaten Unfall-oder Krankenversicherung.
Zu den Hinweisen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht zum Thema "Gesetzliche Unfallversicherung", Stand: Dezember 2020.