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09.08.2019

BRAK veröffentlicht Gutachten zu Schadenersatzansprüchen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ein Gutachten eingeholt, ob Dritten Schadenersatzansprüche gegen die BRAK wegen des Nichtbetriebs des beA in der Zeit zwischen Ende Dezember 2017 und Juli bzw. September 2018 zustehen.

Die gutachterliche Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass denkbare Schadenersatzansprüche auf Ersatz des Entgelts für die beA-Karten, auf Erstattung von Kopier- und Portokosten sowie auf Ersatz der Kosten für die Beiziehung eines IT-Fachmanns für die Deinstallation des von der Bundesrechtsanwaltskammer am 22.12.2017 bereitgestellten Sicherheitszertifikats weder aus vertraglichen, deliktischen noch aus staatshaftungsrechtlichen Gesichtspunkten in Betracht kommen.