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11.07.2019

Inbetriebnahme des Akteneinsichtsportals

Mitteilung der BRAK

Die Justiz hat nach Angaben der BRAK mitgeteilt, dass das Akteneinsichtsportal unter https://www.akteneinsichtsportal.de für die Gewährung elektronischer Akteneinsicht nunmehr grundsätzlich zur Verfügung steht. Die BRAK teilt mit:


"Es besteht die Möglichkeit für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, unter der genannten Adresse Einsicht in elektronische Akten zu nehmen.


Nachdem der Anwalt bei Gericht Akteneinsicht beantragt hat, der Antrag geprüft und bewilligt wurde, legt das Gericht die e-Akte unter einem bestimmten Link auf dem jeweiligen Gerichts- oder Landesserver ab und übermittelt dem Antragsteller die Zugangsdaten zum e-Akte-Portal und den Link zur e-Akte. Die Anbindung des elektronischen Akteneinsichtsportals an das beA-System ist in Planung. Daher übersendet derzeit die akteneinsichtsgewährende Stelle den Kollegen das Anschreiben mit entsprechenden Zugangsdaten noch auf dem Papierweg.

Sodann kann sich der Antragsteller beim Akteneinsichtsportal anmelden und über den entsprechenden Link zur e-Akte gelangen, die er einsehen möchte. Die in der Mitteilung ausgegebenen Zugangsdaten sind für 30 Tage gültig. Ebenso lange wird die Akte über das Akteneinsichtsportal zum Abruf bereitgestellt. Nach Ablauf von 30 Tagen ist bei Bedarf die Beantragung erneuter Akteneinsicht erforderlich. Eine Aktualisierung des Akteninhalts erfolgt während des Bereitstellungszeitraums nicht. Die Akte hat den Stand des jeweiligen Bereitstellungszeitpunktes.

Die BRAK hat beim federführenden Ministerium angefragt, ob das Anschreiben zur Übermittlung der Zugangsdaten nicht auch via beA erfolgen könne."


Die BRAK wird hierüber weiter informieren.