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Prüfungstermine

Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNoFa)

Zweimal jährlich nimmt die Rechtsanwaltskammer sowohl die Zwischenprüfung wie auch die Abschlussprüfung ab. Die Zwischenprüfung dient dazu, allen an der Ausbildung Beteiligten eine Überprüfung des Ausbildungsstandes zu ermöglichen. Der Ablauf von Zwischen- und Abschlussprüfung ist in der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Berlin für die Berufe ReFa und ReNoFa vom 12.05.2016, zuletzt geändert am 14.12.2017, geregelt. Für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung sind die Prüfungsausschüsse zuständig. Einschreib- und Prüfungsgebühren werden von der Rechtsanwaltskammer Berlin aktuell nicht erhoben. Für Umschüler/Umschülerinnen und externe Prüflinge beträgt die Prüfungsgebühr 40 €.

Zu den Prüfungsterminen 2024/2025 der Auszubildenden für die Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfungen

Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte

Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte sind qualifizierte Praktiker/Praktikerinnen, die das Kanzleipersonal führen, den gesamten Betriebsablauf managen sowie durch fundierte Rechtskenntnisse in einzelnen Bereichen die Arbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen. Darüber hinaus sind sie Spezialisten in Kosten- und Vollstreckungssachen.

Die Qualifikation zur geprüften Rechtsfachwirtin/ zum geprüften Rechtsfachwirt kann durch eine Fortbildungsprüfung vor der Rechtsanwaltskammer erworben werden (vgl. Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur geprüften Rechtsfachwirtin und zum geprüften Rechtsfachwirt vom 15. September 2021).

Zu den Fortbildungsprüfungen zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/in 2024/2025

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