Stellengesuch aufgeben

Kammermitglieder und auch Nichtmitglieder, die einer juristischen Berufsgruppe angehören, können hier ein Stellengesuch aufgeben.

Ein Stellengesuch liegt nur vor, wenn Sie eine Stelle suchen, nicht aber, wenn Sie eine Stelle anbieten.

Die Freischaltung der Anzeige erfolgt durch einen Redakteur/eine Redakteurin der RAK nach interner Prüfung.
Die Anzeige wird einen Monat lang erscheinen. Wenn Kammermitglieder die Anzeige über den internen Mitgliederbereich einstellen, können sie sie vorzeitig selbst löschen. Nicht-Kammermitglieder wenden sich hierfür an die RAK.


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Alle einzeiligen Eingabefelder sind auf 100 Zeichen, Textfelder auf insgesamt 500 Zeichen begrenzt.

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