Einreichungsfrist für Anträge und Anmeldungen im Handelsregister

Der Präsident des AG Charlottenburg hat aufgrund des zum Jahresende zu erwartenden erheblich erhöhten Arbeitsanfalls durch die weiterhin geltende Fristverlängerung für die Einreichung von Bilanzen in Umwandlungsvorgängen (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG) für das Handelsregister auf Folgendes hingewiesen: Eine Bearbeitung von Anmeldungen und Anträgen, die zwingend eine Eintragung bis zum Jahresende erfordern, könne nur gewährleistet werden, wenn diese bis zum 10. Dezember 2021 per EGVP beim Amtsgericht Charlottenburg eingegangen und entsprechend begründet als „Eilt!“ gekennzeichnet seien. Für spätere Eingänge könne eine zeitnahe Bearbeitung nicht sichergestellt werden. Er fügt hinzu: „Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtsgerichts Charlottenburg werden dennoch bemüht sein, auch diese schnellstmöglich zu bearbeiten. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen aus dem Handelsregister bedanke ich mich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.“

Kammerton 12-2021