Veranstaltungen anlässlich der Verleihung des Alternativen Nobelpreises an die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh

Filmplakat für den Dokumentarfilm "Nasrin"

Am 3. Dezember 2020 wird der Alternative Nobelpreis, der „Right Livelyhood Award“, an die iranische Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtlerin Nasrin Sotoudeh verliehen. Aus diesem Anlass hat der Dokumentarfilm „Nasrin“ von Jeff Kaufmann am 4. Dezember 2020, 18 Uhr, Online-Premiere, mit einem Grußwort des Berliner Kultursenators Dr. Klaus Lederer. Der Film ist anschließend bis 11.12.2020, 23.59 Uhr, verfügbar. Der Link und der Hinweis auf das Publikumsgespräch am 04.12.2020, 20 Uhr, findet sich in der Pressemitteilung des Human Rights Film Festival Berlin und des Internationalen Filmfestivals der Menschenrechte vom 30.11.2020, das hier schon vorab veröffentlicht werden kann.

Am 7. Dezember 2020, findet ab 19.00 Uhr, online eine Diskussion zum Thema „Menschenrechte im Iran und die Situation von Anwält*innen“ statt, an der Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau teilnimmt zusammen mit Gollaleh Ahmadi (Bündnis90 / Die Grünen; angefragt), Prof. Basak Cali (Center for Fundamental Rights, Hertie School) und RA Stefan von Raumer (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des DAV; angefragt). Auch diese Diskussion am 07.12.2020 wird abrufbar sein über https://www.humanrightsfilmfestivalberlin.de/de/nasrin

Nasrin Sotoudeh ist eine  bekannte Menschenrechtsanwältin des Iran. Sotoudeh hat Jugendliche, denen die Todesstrafe drohte, Frauen, politische Gefangene und Bürgerrechtler vertreten. 2018 wurde ihr der Ludovic-Trarieux-Preis, der Menschenrechtspreis der Anwaltschaft für die Anwaltschaft, verliehen.

Im Juni 2018 wurde sie zum wiederholten Male inhaftiert und verurteilt. Sie soll eine Strafe von 38 Jahren und 148 Stockhieben verbüßen, die Mindestfreiheitsstrafe bei 12 Jahren liegen. Nach Mitteilung des Human Rights Film Festivals Berlin hat Sotoudeh auch während ihrer Inhaftierung unablässig für faire und bessere Bedingungen im Gefängnis gekämpft. Um dort während der Covid-19-Pandemie eine sicherere Umgebung zu gewährleisten, sei sie in einen 50-tägigen Hungerstreik getreten, der ihr Leben gefährdete.  Obwohl sie an einer Herzerkrankung gelitten habe, sei sie in das Qarchak Gefängnis verlegt worden, eines der unsichersten Gefängnisse Irans. Am 7. November 2020 sei Nasrin Sotoudeh aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend entlassen, inzwischen aber positiv auf COVID-19 getestet worden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich wiederholt für Nasrin Sotoudeh  eingesetzt, zuletzt mit einem Schreiben des BRAK-Präsidenten Dr. Ulrich Wessels vom 05.11.2020.

Kammerton 12-2020