Online-Pflichtverteidigerliste der RAK Berlin ab 2020

Die Rechtsanwaltskammer Berlin erstellt jetzt eine Pflichtverteidigerliste, auf die die Gerichte und Staatsanwaltschaften im neuen Jahr auf der Webseite der RAK Berlin unter www.rak-berlin.de zugreifen können.

Es ist geplant, dass sich die Kammermitglieder ab 15. Januar über den internen Mitgliederbereich in ähnlicher Form wie für die Anwaltssuche eintragen können, wenn sie an der Bestellung als Pflichtverteidiger interessiert sind.

Dabei besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse, eine Webseite und eine Telefonnummer einzutragen, unter der das Kammermitglied außerhalb der Bürozeiten erreichbar ist. Weiterhin können Fremdsprachen sowie folgende Tätigkeitsschwerpunkte angegeben werden:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Internationales Strafrecht
  • Ausländerstrafrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Internetstrafrecht

 

Die Kanzleidaten (Kanzleianschrift, Telefonnummer, Faxnummer) werden aus dem Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer gespeist. Die Pflichtverteidigerliste wird unabhängig von den Angaben in der Anwaltssuche geführt.

Die Suchmaske ermöglicht es, nach den oben genannten Kriterien zu suchen, Das Suchergebnis wird nach dem Zufallsprinzip angezeigt, wenn nicht die alphabetische Wiedergabe oder die Wiedergabe nach Postleitzahlen gewünscht wird.

Vor der Anmeldung für die Pflichtverteidigerliste müssen sich die interessierten Kolleginnen und Kollegen für die Nutzung des internen Mitgliederbereichs der Website der RAK Berlin anmelden. Bitte beachten Sie dazu die Informationen über die Anmeldung. Da die Nutzung des internen Mitgliederbereichs nicht sofort nach der Anmeldung möglich ist, empfiehlt es sich für die Strafrechtler, die den internen Mitgliederbereich ab 2020 nutzen wollen, im internen Mitgliederbereich aber noch nicht angemeldet sind, sich schon jetzt für den internen Mitgliederbereich anzumelden.

Die Rechtsanwaltskammern müssen aufgrund des am 14.11.2019 beschlossenen Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung sicherstellen, dass die Kammermitglieder ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtvereidigungen bekunden können und dies für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften verfügbar ist. Die Verpflichtung der regionalen Kammern ist kurzfristig entstanden, da die notwendigen Anpassungen am Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis noch Zeit benötigen, das Gesetz aber ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin plant, ihre eigene Pflichtverteidigerliste, die eine detaillierte Suche ermöglicht, auf Dauer beizubehalten.

Im Nachrichtenbereich der Webseite wird die RAK Berlin spätestens am 13.Januar 2020 mitteilen, ab wann genau die Pflichtverteidigerliste genutzt werden kann.

Kammerton 12-2019