Meldungen
Geschäftsstelle der RAK Berlin am 24.12. und am 31.12.2019 geschlossen
Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Berlin ist am 24. Dezember und am 31. Dezemberr 2019 ganztägig geschlossen und daher auch telefonisch nicht erreichbar.
Kammerpräsident bedankt sich bei den Autorinnen des neuen Buches „Die letzten Berliner Veit Simons“
Am 11. Dezember 2019 haben die Autorinnen Anna Hájková und Maria von der Heydt ihr neues Buch „Die letzten Berliner Veit Simons“ in der W.M. Blumenthal Akademie des Jüdischen Museums vorgestellt. Die bewegende Publikation zeigt, mit welcher Wucht der Holocaust in Familien, Schicksale und Biografien vernichtend einfiel. Die Familie Veit Simon war u.a. eine Anwaltsfamilie: Dr. Heinrich Veit Simon, einer der bedeutendsten Rechtsanwälte und Notare Berlins der 20er und 30er Jahre, starb am 18. Mai 1942, zu Tode geprügelt, im Polizeigefängnis in Berlin.
Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau, der im Kammerton 11/2019 eine Rezension über „Die letzten Berliner Veit Simons“ verfasst hat, bedankte sich am 11. Dezember in der W.M. Blumenthal-Akademie (Foto links) bei den beiden Autorinnen für ihre wichtige Arbeit.
Delegationsreise der BRAK mit den zehn jüngsten Vorstandsmitgliedern nach Israel
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mitgeteilt, welche Vorstandsmitglieder aus allen regionalen Kammern im kommenden Jahr an der Delegationsreise auf der Grundlage des Freundschaftsvertrages mit der Israel Bar Association nach Israel reisen werden. Ausgewählt werden zu dieser Reise jeweils die zehn an Lebensjahren jüngsten Vorstandsmitgliedern. Mit Rechtsanwältin Inken Stern gehört auch ein Vorstandsmitglied der RAK Berlin dazu.
Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen tritt größtenteils am 01.01.2020 in Kraft
Nachdem der Bundesrat keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt hat, wird das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften größtenteils zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten. Dies ist insbesondere in Hinblick auf die Verstetigung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in §544 ZPO-neu zum 01.01.2020 von Bedeutung, da die derzeitige Regelung des § 26 Nr. 8 EGZPO bis zum 31.12.2019 befristet ist. Allein die im GVG sowie GVGE vorgesehenen Änderungen sollen zum 01.01.2021 in Kraft treten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die obligatorische Einrichtung weiterer spezialisierter Spruchkörper auf der Ebene der LGs und OLGs.
BRAK-Magazin zum elektronischen Rechtsverkehr und zum beA
In der Dezember-Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2019) wird berichtet zu dem Thema „Alles noch freiwillig – oder etwa nicht?! – Nutzungspflichten im elektronischen Rechtsverkehr“ und über „Die Bedeutung der beA-Karte und PIN – und warum man diese auf gar keinen Fall weitergeben sollte.“
Spendenaufruf
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte ruft wieder dazu auf, mit einer Weihnachtsspende den Bedürftigen im anwaltlichen Berufsstand zu helfen.