Kammervorstand wendet sich gegen die Verringerung der auszuschreibenden Notarstellen

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat sich gegen den Plan der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gewandt, die Bedürfniszahl, nach der sich die Anzahl auszuschreibender Notarstellen richtet, ab 2021 von bislang 275 auf dann 350 Urkundsgeschäfte zu erhöhen und damit die auszuschreibenden Notarstellen zu verringern.

Die Senatsverwaltung führt an, dass der bisherige rechnerische Bedarf an Anwaltsnotaren in Berlin nicht mehr gedeckt werden könne, da jährlich nur rund 50 Absolventinnen und Absolventen der notariellen Fachprüfung zur Verfügung stünden und angesichts der höheren Zahl an ausgeschriebenen Notarstellen eine Bestenauslese nicht mehr stattfände. Außerdem seien bei der inzwischen schon gesunkenen Anzahl an Anwaltsnotarstellen Defizite in der Versorgung der Bevölkerung nicht bekannt geworden. Die Senatsverwaltung orientiert sich vor allem an Nordrhein-Westfalen, das die Bedürfniszahl von 275 auf 350 angehoben habe.

Der Kammervorstand erwidert in seiner Stellungnahme vom 16.12.2019, dass die Bestenauslese in dem Bestehen der notariellen Fachprüfung zu sehen sei, bei der sich zuletzt Durchfallquoten von 25 bis 30% ergeben hätten. Es bedürfe keiner weiteren Auslese. Eine Verringerung der auszuschreibenden Notarstellen hätte keinen Einfluss auf die Qualität der notariellen Arbeiten. Eine solche Verknappung führe außerdem dazu, dass der Anreiz für Kolleginnen und Kollegen, sich um das Notariat in dem aufwendigen und teuren Verfahren zu bewerben, sinke, wenn nur noch eine geringere Aussicht bestehe, eine Notarstelle zu erhalten.

Außerdem – so der Vorstand – sei statistisch gar nicht ermittelbar, ob tatsächlich in der Bevölkerung weiterer Bedarf bestehe. Darüber hinaus würden in den kommenden Jahren viele Notarinnen und Notare die Altersgrenze erreichen, so dass auch diese Stellen ersetzt werden müssten. Schließlich sei eine Orientierung an Nordrhein-Westfalen abzulehnen, da es zwischen beiden Bundesländern erhebliche Unterschiede gebe: Nordrhein-Westfalen sei anders als Berlin ein Flächenland und es gebe dort neben dem Anwaltsnotariat auch das Nur-Notariat.

Kammerton 12-2019