Kammermitglieder für Fachanwaltsausschüsse, Abwicklungen und Vertretungen gesucht

Neubesetzung von Fachanwaltsausschüssen

Die Amtsperioden der Mitglieder mehrerer Fachanwaltsausschüsse laufen nach dem Jahreswechsel aus. Es obliegt dem Vorstand der RAK Berlin, die Mitglieder der Fachanwaltsausschüsse für Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuer-recht, Strafrecht und Verwaltungsrecht neu zu besetzen. Es handelt sich um die „klassischen“ Rechtsgebiete der ältesten Fachanwaltsschaften.

Wer an der Mitarbeit in einem Fachanwaltsausschuss interessiert ist, wird gebeten, sich unter dem Stichwort „Besetzung Fachanwaltsausschuss“ zu bewerben (RAK Berlin, z.H. Rechtsanwalt Axel Weimann, Vorsitzender der Abteilung I, Littenstraße 9, 10179 Berlin; Fax: 030/306931-99, E-Mail: info@rak-berlin.org). Einsendeschluss: 20.11.2020.

Voraussetzung für die Bestellung zum Mitglied eines Fachanwaltsausschusses ist die fünfjährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Zugehörigkeit zur jeweiligen Fachanwaltschaft im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Berlin. Neben praktischen Erfahrungen wären dozierende Tätigkeiten oder Publikationen von Vorteil, sind jedoch keine Bedingung (Für Nachfragen: RA Dr. Andreas Linde, 030/306931-22).


Kammermitglieder für Kanzleiabwicklungen und Vertretungen gesucht

Die Rechtsanwaltskammer Berlin sucht Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, als Abwickler/in (§ 55 BRAO) oder Vertretung (§ 53 BRAO) tätig zu werden.

Sofern schwebende Angelegenheiten vorhanden sind, ist eine Kanzleiabwicklung erforderlich, wenn ein Kammermitglied gestorben ist oder die Zulassung endete. Das Institut der Abwicklung dient vor allem dem Interesse der Mandanten, um anhängige Rechtsstreitigkeiten oder Mandate zu Ende zu führen.

Eine Vertretung ist bei längerer Abwesenheit oder Krankheit eines Kammermitglieds notwendig, wenn es nicht selbst für die Vertretung sorgt (§ 53 Abs. 1, Abs. 1 BRAO). Eine Bestellung seitens der Rechtsanwaltskammer erfolgt auch in den Fällen des Berufsverbots (§§ 14 Abs. 4, 161 BRAO).

Die BRAO sieht vor, dass Abwickler/innen bzw. Vertreter/innen vergütet werden. Ist dies nicht gewährleistet, erfolgen die Zahlungen durch die Rechtsanwaltskammer, die wie eine Bürgin für die Vergütung haftet.

Wer interessiert ist, möge sich bitte schriftlich an die Kammer wenden und mitteilen, in welchen Rechtsgebieten besondere Erfahrungen vorliegen und in welchem Umfang eine solche Tätigkeit angenommen werden kann (z.H. RA Dr. Andreas Linde – Fax: 030/306931-99, info@rak-berlin.org)

Kammerton 11-2020