Neubesetzung im Fachanwaltsausschuss für Migrationsrecht
Für den Fachanwaltsausschuss für Migrationsrecht werden Kolleginnen und Kollegen für Nachbesetzungen gesucht.
Wer an der Mitarbeit interessiert ist, wird gebeten, sich zeitnah unter dem Stichwort „Besetzung Fachanwaltsausschuss“ zu bewerben (RAK Berlin, z.H. Rechtsanwalt Dr. Marcel Klugmann, Vorsitzender der Abteilung I, Littenstraße 9, 10179 Berlin; per beA an RAK Berlin oder E-Mail: info@rak-berlin.org oder Fax: 030/306931-99).
Voraussetzung für die Bestellung zum Mitglied eines Fachanwaltsausschusses ist die fünfjährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ein Fachanwaltstitel im Migrationsrecht. Neben praktischen Erfahrungen wären dozierende Tätigkeiten oder Publikationen von Vorteil, sind jedoch keine Bedingung. Für die Sitzungsteilnahme wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Aufruf der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte zur Weihnachtsspende
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat mitgeteilt, dass sie im Jahr 2023 einen Spendeneingang in Höhe von 192.612,09 € (Vorjahr: 210.550,27 €) verzeichnen konnte. Von den Spendeneinnahmen hätten in Berlin bedürftige Kolleginnen oder Kollegen und ihre Familien einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.500,- € erhalten.
Die Hülfskasse ruft auch jetzt wieder zur Weihnachtsspende 2024 für Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Lebenslagen auf:
https://huelfskasse.de/2024/09/13/spendenaufruf-der-huelfskasse-deutscher-rechtsanwaelte-2024/
Die Hülfskasse bittet um Kontaktaufnahme, sollten Kolleginnen und Kollegen Personen innerhalb der Anwaltschaft in Schwierigkeiten bekannt oder jemand selbst betroffen sein. Als Voraussetzung gelten Notlagen, die durch Krankheit, Alter oder schwere Schicksalsschläge verursacht wurden. Der Verein unterstützt nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (einschließlich ehemalige), sondern auch deren Witwe(r)n und Kinder.
Kontakt: info@huelfskasse.de www.huelfskasse.de Tel. (040) 36 50 79, Fax (040) 37 46 45, Steintwietenhof 2, 20459 Hamburg
Elektronischer Rechtsverkehr im richterlichen Bereitschaftsdienst
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat darum gebeten, darauf hinzuweisen, dass es bei dem Versand von Nachrichten über das beA an die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen erhebliche Probleme bei der Nutzung der Sendungsprioritäten gibt.
Die Gerichte bitten darum, die Sendungsprioritäten im beA für die Bereitschaftsdienste nur für Nachrichten zu verwenden, die durch den Bereitschaftsdienst des jeweiligen Gerichts zu bearbeiten sind. Die nichtzutreffende Verwendung der Sendungsprioritäten des Bereitschaftsdienstes führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung. Stattdessen wird die korrekte Zuordnung erschwert, da die im Bereitschaftsdienst der Gerichte tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eingänge einzeln sichten und zuordnen müssen.
Für eilbedürftige Nachrichten, die im regulären Dienstbetrieb der Gerichte zu bearbeiten sind, steht die Sendungspriorität „Eilt“ zur Verfügung.