Die Rechtsanwaltskammer Berlin sucht Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, als Abwickler/in (§ 55 BRAO) oder Vertretung (§ 53 BRAO) tätig zu werden.
Wenn ein Kammermitglied gestorben ist oder die Zulassung endete, ist eine Kanzleiabwicklung erforderlich, sofern schwebende Angelegenheiten vorhanden sind. Das Institut der Abwicklung dient vor allem dem Interesse der Mandantschaft, um anhängige Rechtsstreitigkeiten oder Mandate zu Ende zu führen.
Eine Vertretung ist bei längerer Abwesenheit oder Krankheit eines Kammermitglieds notwendig, wenn es nicht selbst für die Vertretung sorgt (§ 53 Abs. 1, Abs. 1 BRAO). Eine Bestellung seitens der Rechtsanwaltskammer erfolgt auch in den Fällen des Berufsverbots (§§ 14 Abs. 4, 161 BRAO).
Die BRAO sieht vor, dass Abwickler/innen bzw. Vertreter/innen vergütet werden. Ist dies nicht gewährleistet, erfolgen die Zahlungen durch die Rechtsanwaltskammer, die wie eine Bürgin für die Vergütung haftet. Abwicklungen können auch der Akquisition dienen.
Wer interessiert ist, möge sich bitte schriftlich an die Kammer wenden und mitteilen, in welchen Rechtsgebieten besondere Erfahrungen vorliegen und in welchem Umfang eine solche Tätigkeit angenommen werden kann (z.H. RA Dr. Andreas Linde – info@rak-berlin.org oder beA der RAK)