Das Versorgungswerk informiert: Leistungsverbesserungen für alle Anwartschaften und Renten

Rechtsanwalt Dr. Rolf Schnitzler

Von Dr. Rolf Schnitzler, Geschäftsführer, Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin

Für viele Mitglieder der RAK Berlin ist das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin (BRAV) als Pflichtversorgung die 1. Säule der Altersvorsorge, wie es für andere Beschäftigte im gegliederten Altersversorgungssystem in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung oder die Beamtenversorgung ist. Leistungen finanziert das BRAV allein aus den von den Mitgliedern durch Beiträge bereitgestellten Mitteln und damit erwirtschafteten Kapitalerträgen und somit – anders als die gesetzliche Rentenversicherung oder Beamtenversorgung – ganz ohne staatliche Zuschüsse.

Im September fand die alljährliche Vertreterversammlung des BRAV statt (einen verständlichen Überblick über die Struktur der Selbstverwaltung findet man unter www.b-rav.de/dasversorgungswerk). Die Versammlung hat sich intensiv mit der Arbeit des Vorstandes und der Geschäftsstelle sowie mit den Rechnungsgrundlagen und Kapitalanlagen des BRAV auseinandergesetzt. Der Vorstand wurde für 2023 entlastet und der Jahresabschluss 2023 wurde festgestellt. Und besonders wichtig: die Vertreterversammlung hat über die Verwendung des erzielten Überschusses beschlossen und bringt weitere Leistungsverbesserungen auf den Weg.

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft als Versicherungsaufsicht wird die Nettorendite von 3,60 % vollständig zur Leistungsverbesserung eingesetzt. Die bisherigen Renten und Anwartschaftsberechnungen enthalten bereits jeweils den Rechnungszins (für Beiträge bis 2009: 3,26 %, ab 2010: 2,25 %), also die „versprochene“ Kapitalmehrung. Darüber hinaus werden zum 01.01.2025 alle laufenden Renten sowie alle Anwartschaften, also auch wieder die „Altanwartschaften“ aus Beiträgen bis 2009, derart erhöht, dass sie eine Gesamtverzinsung von 3,60 % erhalten (siehe auch unter www.b-rav.de/news). Die „Rendite“ für die Mitglieder des BRAV liegt damit wieder spürbar oberhalb der Inflation und kommt auch real bei den Versorgten an.

Die Nettorendite wurde in einem herausfordernden Marktumfeld erzielt. In 2023 hatten die Kapitalmärkte die deutlichen Kursabschläge aus 2022 und die Zinswende, die 2023 zu einer deutlichen Zinserhöhung führte, zu verarbeiten. Viele (vor allem zinssensitive) Anlageklassen mussten in 2023 konsolidieren und büßten vereinzelt noch Wert ein. In diesem Umfeld kann sich das positive Ergebnis der breit diversifizierten Kapitalanlagen des Versorgungswerkes sehr gut sehen lassen. Details über die Entwicklung der Anlagen können dem Jahresabschluss 2023 (im BRAV-Mitgliederportal einsehbar) entnommen werden.

Wie schon erwähnt, nehmen nun auch die mit dem höheren Rechnungszins von 3,26 % versehenen Altanwartschaften wieder an der Dynamisierung teil – erstmals seit 2017. Das sind erfreuliche Nachrichten für alle Mitglieder, die auch schon vor 2010 Beiträge an das BRAV geleistet haben. Vertreterversammlung und Vorstand sind zuversichtlich, dass die Kapitalanlagen des BRAV künftig weiter verlässlich Erträge auch oberhalb des höheren Rechnungszinssatzes für den Altbestand erwirtschaften werden, wie es tatsächlich sogar während der Niedrigzinsphase jedes Jahr gelungen ist. Zudem trifft das Versorgungswerk mit Rücklagen und Reserven kontinuierlich bilanzielle Vorsorge, wodurch zusätzliche Robustheit geschaffen wird.

Das BRAV plant, seine auf Ertragskraft ausgerichtete Anlagestrategie weiter fortzusetzen. Ziel bleibt, das hohe Leistungsniveau beizubehalten und für das anvertraute Kapital über die Jahre weiterhin auch unter Berücksichtigung der Inflation eine reale Verzinsung zu erwirtschaften.

Kammerton 10-2024