Über den Aufwand und den Reiz als AG-Leiter*in und als Prüfer*in in der Referendarausbildung

RAin Johanna Eyser, Vizepräsidentin und Beauftragte Juristenausbildung der RAK Berlin

In welcher Form beteiligt sich die RAK Berlin an der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare?

Die Rechtsanwaltskammern sind auf Grundlage des § 59 BRAO verpflichtet, sich an der Ausbildung zu beteiligen. Die RAK Berlin unterstützt die theoretische Ausbildung in den Anwaltsarbeitsgemeinschaften finanziell, indem sie sich zur Hälfte an den Honoraren der AG-Leiter*innen beteiligt. Über den Ausschuss „Juristenausbildung“ des Vorstandes bringt sich die Kammer aber auch regelmäßig inhaltlich in die Ausbildung ein.

Die Kooperation der RAK Berlin mit der Referendarabteilung des Kammergerichts sowie dem GJPA Berlin/Brandenburg in den Belangen der Ausbildung ist sehr gut. Es finden mindestens einmal im Jahr Treffen statt.

Unter welchen Voraussetzungen können Kammermitglieder AG-Leiter*in oder Prüfer*in werden?

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass man sich für beide Tätigkeiten gesondert bewerben kann. Wer zum AG-Leiter bestellt wird, wird nicht automatisch Prüfer und auch nicht umgekehrt.

Für beide Tätigkeiten ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin erforderlich. Ferner sollte die Note des zweiten Staatsexamens mindestens „befriedigend“ sein. Für die Tätigkeit als AG-Leiter*in ist zudem Erfahrung auf dem Gebiet der Aus-/Fortbildung von Vorteil.

Zur Bewerbung als AG-Leitung können Interessent*innen direkt diesen Link nutzen

Auch Kolleg*innen, die sich für eine Tätigkeit als Prüfer*in interessieren, sollten ihre Bewerbung an die Kammer richten, weil diese dem Prüfungsamt die Prüfer*innen vorzuschlagen hat.

Welchen Aufwand bedeutet es, sich als AG-Leiter*in bzw. als Prüfer*in zu engagieren?

Auch hier ist zwischen beiden Tätigkeiten zu unterscheiden, für beides gilt allerdings, dass es keine Zwangsverpflichtungen gibt. Man hat es also grundsätzlich selbst in der Hand, wie viel man sich engagiert.

Bei der AG-Leitung entscheidet man sich zunächst grundsätzlich, ob man im Zivilrecht, Strafrecht oder im Öffentlichen Recht tätig sein möchte. Die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften im Zivil- und im Strafrecht umfassen hierbei sieben Wochen mit je einem AG-Termin pro Woche und die im Öffentlichen Recht sechs Wochen. Der wöchentliche AG-Termin dauert jeweils dreieinhalb Stunden (inklusive einer halben Stunde Pause). Die zeitliche Lage des Termins kann man in Absprache mit der Verwaltung grundsätzlich selbst bestimmen. Hinzu kommen zwei Klausuren pro AG, das heißt die Korrektur von 2 x ca. 12 Klausuren. Wenn man sich bei der Leitung einer dieser AGs bewährt hat, kann man sich hiernach auch noch in den Einführungslehrgängen der AnwaltsAGs engagieren. Hier sind in einer Woche dann allerdings drei AG-Termine zu absolvieren. Schließlich werden nach wie vor ganz besonders anwaltliche AG-Leiter*innen für den Klausurenkurs sowie den Aktenvortragslehrgang gesucht. Eine Tätigkeit als AG-Leitung in einem dieser Kurse ist allerdings nur möglich, wenn man zugleich als Prüfer*in beim Prüfungsamt zugelassen ist.

Bei der Prüfer*innen-Tätigkeit bestimmt man den Umfang der Tätigkeit in noch größerem Umfang selbst.  Man kann sich hier an den mündlichen Prüfungen beteiligten, was pro Prüfungstag mehrere Stunden in Anspruch nimmt, und/oder an der Korrektur der Examensklausuren, dies sind in der Regel ca. 25 Klausuren als Erst- und die gleiche Anzahl als Zweitkorrektor*in.

Welchen Reiz hat es, eine dieser beiden Aufgaben zu übernehmen?

Es gehört schon ein gewisser Enthusiasmus dazu, wenn frau sich in diesem Bereich engagiert. Mir gefällt das Lehren an sich und dass ich durch die Tätigkeit mit den jüngeren Jurist*innen in Kontakt bleibe. Für mich persönlich gehören hierbei die Tätigkeit als AG-Leiterin und als Prüferin zusammen. Daher bin ich in beiden Bereichen tätig. Als Fachanwältin wird unter Umständen die Tätigkeit auf die Fortbildungsverpflichtung angerechnet.

Finanziell ist das Engagement, gerade was die Prüfungstätigkeit angeht, kaum interessant. Bei den Arbeitsgemeinschaften bedeutet es aber immerhin knapp 3.000,00 Euro pro Durchlauf.

Diesen Herbst werden die Honorare für die Arbeitsgemeinschaftsleiter*innen erhöht. Was bedeutet dies?

Die Honorare für die AG-Leitung, die von RAK Berlin und Referendarabteilung je zur Hälfte getragen werden, werden nach der Erhöhung 184,00 € pro Doppelstunde betragen.

Die Klausurenkorrektur wird von der Referendarabteilung des Kammergerichts gesondert vergütet. Nach der Erhöhung werden für Klausurenkorrekturen im Rahmen der AG pro Klausur 15,50 € und im Rahmen des Klausurenkurses 16,50 € pro Klausur bezahlt.

Was hat sich durch die Corona-Pandemie in der Ausbildung geändert?

Derzeit werden alle anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften ausschließlich online unterrichtet. Die Referendarabteilung des Kammergerichts stellt hierfür mittlerweile eine Plattform zur Verfügung und hat auch Fortbildungen für AG-Leitungen zum e-learning angeboten. Nach anfänglichen Schwierigkeiten laufen nach meiner Erfahrung die Arbeitsgemeinschaften auch online mittlerweile reibungslos.

Kammerton 10-2020