Hospitantinnen und Hospitanten aus Nahost kommen auch zu Ihnen
Von RA Riad Khalil Hassanain, Referent der BRAK, Team Internationales, Nordafrika
Warum Hospitationen ein probates Mittel sind, um in den Anwaltsberuf hineinzuschnuppern, kennen wir bereits aus den Pflichtpraktika im Studium. Eine Anwaltskanzlei als Beobachtungsobjekt eines Schülers, Studenten oder aber wie im Falle der vielen Hospitationsprogramme der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ e.V.) von ausländischen Juristen, ist in der Tat eine ganz besondere Erfahrung, die die IRZ auch mit der BRAK und dem DAV seit vielen Jahrzehnten als Erfolgsmodell umsetzt und Anwältinnen und Anwälten aus dem Ausland zum Mitmachen anbietet.
Ein besonderes Programm der IRZ e. V. ist aber das folgende Hospitationsprogramm, das sich an Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten richtet, die zumeist als Flüchtlinge in die Bundesrepublik gelangt sind und sich aus den verschiedensten Gründen juristische Expertise aneignen und den Anwaltsberuf in Deutschland näher erkunden wollen. Die IRZ ist eigentlich bekannt für ihre Rechtstaatsprogramme, die die Förderung der Justiz aber auch der Anwaltschaft im Ausland zum Ziel hat. Mit jenem Hospitationsprogramm schafft die IRZ nunmehr den Brückenschlag zurück nach Deutschland. Und für die eine oder andere Kanzlei ist es sicher hilfreich, einem ausländischen Kollegen Einblicke in eine deutsche Anwaltskanzlei zu geben. Eine Vielzahl von unentdeckten Stärken wie Sprache und juristisches Verständnis können ungeahnte Vorteile bieten, die nur darauf warten, geborgen zu werden.
Hintergrund und Ziel des Hospitationsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration in Deutschland zu leisten. Zudem sollen Einblicke in die praktische Arbeit von Anwaltskanzleien gewährt und die Möglichkeit eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen, um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die Hospitanten stammen größtenteils aus Syrien, Irak, Iran oder Ägypten. Sie haben ihr Studium in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren unter anderem bereits in Anwaltsberufen tätig. Einige haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen.
Ausgewählte Teilnehmer werden nach den Einführungsseminaren in das hiesige Hospitationsprogramm aufgenommen. Diese haben mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1.
Kanzleien aus ganz Deutschland können diese Hospitantinnen und Hospitanten im Zeitraum ab 15.09.2023 bis Ende 2023 für die Dauer von zwei Wochen in ihren Büroräumlichkeiten aufnehmen. Bequem ist es für die Kolleginnen und Kollegen allemal, denn die IRZ übernimmt alle organisatorischen und logistischen Aufgaben (Unterbringung, Anreise der Teilnehmenden), sowie alle anfallenden Kosten. Insoweit kann man dies als besondere Gelegenheit betrachten, mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen zu arbeiten.
Interessierte können sich direkt mit den Verantwortlichen der IRZ bis Mitte September 2023 in Verbindung setzen. Für Rückfragen jeglicher Art steht Ihnen Frau Dr. Frauke Bachler (spies@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 101) und Herrn Sidi Khairy (khairy@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 156) zur Verfügung. Hierbei abschließend der Hinweis, dass die Anzahl der Hospitantinnen und Hospitanten naturgemäß begrenzt ist.