Hinweise und Informationen zur beA-App

Von Rechtansanwältin Julia von Seltmann, BRAK

Veröffentlichung aus dem BRAK-Maganzin Heft 1-2/2024

Seit dem 22.2.2024 steht die mobile beA-App der BRAK allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über den App Store von Apple und den Play Store von Google zur Verfügung. Im folgenden Beitrag erhalten Sie einige Hinweise und Informationen zur Einrichtung und Nutzung der beA-App.

 

Voraussetzungen für die Nutzung der App

Für die Nutzung der beA-App benötigen Sie ein mobiles Endgerät, auf dem eine der nachfolgenden Software-Versionen für iOS oder Android installiert ist:

  • für iOS: iOS 15 oder aktueller
  • für Android: Android 11 oder aktueller.

Die beA-App können Sie im App Store (iOS) oder Play Store (Android) herunterladen. Geben Sie hierfür in die Suchzeile einfach „beA BRAK“ ein.

Für die Nutzung benötigen Sie ferner ein Softwarezertifikat. Dazu müssen Sie bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ein Softwarezertifikat erworben und dieses in der beA-Webanwendung hinterlegt und mit Ihrer beA-Karte freigeschaltet haben. Sofern noch nicht geschehen, können Sie das Softwarezertifikat unter folgendem Link bestellen: https://www.bea-brak.de/beaportal/

 

Softwarezertifikat übertragen

Wenn Sie ein gültiges Softwarezertifikat in der beA-Webanwendung hinterlegt und freigeschaltet haben, müssen Sie dieses auf Ihr mobiles Endgerät übertragen (Abb. 1).

Abb. 1

Dazu melden Sie sich bitte in der beA-Webanwendung an. Öffnen Sie dort den Reiter „Einstellungen“ und gehen Sie zu „Sicherheits-Token“ (A). Wählen Sie dort das hinterlegte Softwarezertifikat aus (B). Auf der rechten Seite Ihres Bildschirms findet sich eine Navigationsleiste Dort klicken Sie bitte die Schaltfläche „QR-Code erzeugen“ an. (C) Es wird ein QR-Code erzeugt. Öffnen Sie die beA-App und scannen Sie den QR-Code. Nach dem erfolgreichen Scannen des QR-Codes werden Sie aufgefordert, die PIN des Software-Tokens auf Ihrem mobilen Gerät einzugeben. Sofern Ihr mobiles Endgerät Face-ID (Gesichtserkennung) oder Touch-ID (Fingerabdruck) unterstützt, öffnet sich eine Abfrage, ob Sie für die Anmeldung zukünftig die Face-ID oder die Touch-ID statt der PIN verwenden möchten. Sie können diese Festlegung jederzeit wieder in den Einstellungen der App ändern.

 

Ausführliche Informationen zur Einrichtung der beA-App sind im beA-Anwenderhandbuch verfügbar:

https://handbuch.bea-brak.de/weitere-themen/bea-app-fuer-mobile-geraete/bea-app-fuer-mobile-geraete

 

Zugriff auf Nachrichten

Sobald Sie die oben beschriebenen Schritte ausgeführt haben, können Sie über die App auf die in Ihrem beA eingegangenen Nachrichten zugreifen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder melden Sie sich direkt in der beA-App an. Es öffnet sich der Posteingangsordner. Dort sehen Sie die neu eingegangenen Nachrichten und können sie sowie die darin enthaltenen Anhänge in der App öffnen.

Als weitere Möglichkeit steht Ihnen der Nachrichtenzugriff über den Nachrichtenlink in Ihrer Benachrichtigungsmail zur Verfügung. Wenn Sie die Benachrichtigungsfunktion aktiviert haben, erhalten Sie eine E-Mail, wenn eine neue beA-Nachricht eingegangen ist. Die E-Mail enthält einen Nachrichtenlink.

Wenn Sie die App wie oben beschrieben installiert haben, werden Sie durch Antippen des Nachrichtenlinks direkt auf die App weitergeleitet. Nunmehr melden Sie sich über die beA-App an Ihrem Postfach an, um direkten Zugriff auf die eingegangene Nachricht zu erhalten (Abb. 2).

Abb. 2

 

Tippen Sie eine Nachricht (A) an, um diese zu öffnen. Über das Icon vor der Nachricht (B) können Sie den Status „gelesen/ungelesen“ einer Nachricht ändern. Dieser Status wird auch mit der beA-Webanwendung synchronisiert (Abb.3).

Abb. 3

Detaillierte Informationen und Unterstützung hält die Online-Hilfe auch zu diesem Themenbereich bereit.

 

Aktuelle Funktionen

Die BRAK stellt Ihnen die beA-App zunächst in einer ersten Ausbaustufe bereit. Diese ermöglicht es Ihnen, eingegangene Nachrichten auf Ihrem mobilen Endgerät wie beschrieben zu entschlüsseln und zu lesen. Und so gehen Sie vor: Tippen Sie einen Nachrichtenanhang an, um diesen anzuzeigen. Der Anhang öffnet sich. Unterstützt werden die meisten gängigen Dateiformate, insbesondere .pdf, .docx, .tiff und .xml. Signierte Anhänge werden mit einem Icon angezeigt. Über die drei Punkte neben dem Anhang können Sie sich weitere Metadaten des Anhangs wie z.B. den Dokumenttyp oder den Namen der Signaturdatei anzeigen lassen. Geöffnete Nachrichtenanhänge können Sie speichern (A) oder über den „Teilen-Button“ links unten (B) weiterleiten (Abb. 4).

Abb. 4

Einschränkung für Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware behoben

Die nach der Veröffentlichung der beA-App der BRAK anfänglich bestehende Einschränkung für diejenigen, die ihr beA über eine Kanzleisoftware nutzen, ist inzwischen behoben. Im Posteingangsordner der beA-App waren zunächst nur die in diesem Ordner noch vorhandenen Nachrichten zu sehen. Nachrichten, die über eine Kanzleisoftware abgerufen werden, werden indes je nach Produkt und Einstellungen z.T. automatisch in Unterordner verschoben. Auf diese Nachrichten konnte in der ersten Stufe noch nicht zugegriffen werden. Seit dem 25.06.2024 steht eine neue Version der beA-App der BRAK zur Verfügung, die auch den Zugriff auf Nachrichten ermöglicht, die in Unterordner verschoben wurden. Sämtliche Unterordner werden in der Nachrichtenübersicht auch in der App angezeigt. Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware können mit dieser neuen Version die beA-App ebenso vollständig nutzen wie diejenigen, die mit der beA-Webanwendung arbeiten. Weiterhin können Sie selbstverständlich in der Benachrichtigungsmail den Nachrichtenlink antippen und darüber auf die Nachricht zugreifen. Das funktioniert auch, wenn die Nachricht in einen anderen Ordner verschoben wurde.

 

Ausblick

Die erste Ausbaustufe der beA-App beschränkt sich erst einmal nur auf das Lesen von eingegangenen Nachrichten und ihren Anhängen. Funktionen wie das Senden von fertiggestellten Nachrichtenentwürfen über den sicheren Übermittlungsweg, das Signieren von Schriftsätzen und die Abgabe von elektronischen Empfangsbekenntnissen werden folgen.

Die BRAK denkt auch über weitergehende Anforderungen nach. Zu überlegen ist z.B., ob es sinnvoll ist, kurze beA-Nachrichten auf dem Mobiltelefon selbst erstellen und versenden zu können oder auf im Akteneinsichtsportal bereitgestellte Akten mobil zugreifen zu können – für Nutzerinnen und Nutzer von Tablets sicher eine überlegenswerte Funktionalität.

Kammerton 07/08-2024