Meldungen

Die Rechtsanwaltskammer Berlin sucht für die gelegentliche Benennung von bezahlten Schiedsgutachterinnen und Schiedsgutachter interessierte Kolleginnen und Kollegen.

Die Schiedsgutachterinnen und Schiedsgutachter gemäß § 18 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) werden auf Ersuchen der Rechtsschutzversicherung von der Kammer bestimmt, wenn auf Versicherungsnehmerseite der Ablehnung von Versicherungsschutz widersprochen und die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens verlangt wird. Die Vergütung erfolgt pro Fall durch die Versicherung nach RVG. Die Schiedsgutachter/innen haben dann insbesondere die Erfolgaussichten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im jeweiligen Versicherungsfall zu prüfen. Interessierte müssen seit mindestens fünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Wichtig ist die Angabe von Rechtsgebieten: Haftpflichtrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht. Ansonsten können auch weitere Rechtsgebiete angegeben werden. Interessenbekundungen bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer z.H. RA Dr. Andreas Linde (per beA an die RAK oder per E-Mail an info@rak-berlin.org oder Fax: 030/306931-99)

 

Kommunikation zwischen beA und eBO möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mir dem Sondernewsletter 7/2022 vom 08.06.2022 darauf hingewiesen, dass sie am 09.06.2022 die Kommunikation des beA mit dem besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfach (eBO) freischalte, nachdem die für die Nutzung des eBO erforderlichen Software seit 01.06.2022 zur Verfügung stehe.

Die Inhaber der neuen eBO-Postfächer seien im Rahmen der Einrichtung eindeutig identifziert worden. Dies ermögliche die sichere gegenseitige Kommunikation mit der Justiz und den anderen Teilnehmern am OSCI-gestützen elektonischen Rechtsverkehr. Für die anwaltliche Kommunikation seien die eBOs interessant, weil sie die Möglichkeit böten, mit dem Mandanten sicher verschlüsselt zu kommunizieren.

Zum Sondernewsletter 7/2022 der BRAK vom 08.06.2022

 

Hülfskasse unterstützt auch vom Hochwasser geschädigte Kanzleien

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat mitgeteilt, dass sie im Jahr 2021 einen Spendeneingang in Höhe von 224.700,85 € verzeichnen konnte. Diesese Ergebnis habe es ihr ermöglicht, in allen Kammerbezirken sowohl bedürftige Erwachsene als auch deren Kinder mit jeweils 700,- € zu unterstützen.

Außerdem habe an vom Hochwasser geschädigte Kanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz insgesamt 34.000,- € gezahlt werden können. Zum Teil hätten ganze Büros unter Wasser gestanden, in einem Fall sei das gesamte Haus von den Fluten zerstört worden. Die einzelnen Kanzleien seien der Hülfskasse von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein genannt worden.

Die Hülfskasse ergänzt: „Wenn Ihnen im Kollegenkreis ein Notfall bekannt sein sollte oder Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich gern an uns. Wir können auch im Laufe des Jahres, nicht nur zur Weihnachtszeit, unbürokratisch behilflich sein, z. B. mit Zuschüssen zu Krankheitskosten und nach wie vor auch im Rahmen der Hochwasserhilfe.“

Kontakt: info@huelfskasse.de www.huelfskasse.de Tel. (040) 36 50 79, Fax (040) 37 46 45, Steintwietenhof 2, 20459 Hamburg

 

 

Kammerton 07/08-2022