Neufassung von BORA und FAO
Die Satzungsversammlung hat im Dezember 2022 unter anderem die beruflichen Pflichten beim Umgang mit Sammelanderkonten geändert und die Berufs- und Fachanwaltsordnung geschlechtergerecht neu gefasst. Diese Änderungen treten zum 01.06.2023 in Kraft.
Aktuelle Hinweise der BRAK
- Im Newsletter 09/2023 vom 03.05.2023 wird der BGH-Beschluss vom 1. März 2023 – XII ZB 228/22 – zur Wiedereinsetzung bei einem Computerdefekt erläutert. Der BGH habe entschieden: Wer wegen eines Computerdefekts eine Rechtsmittelfrist versäumt habe, müsse näher darlegen, um welchen Defekt es sich handelte und was zur Behebung unternommen worden sei. Dabei dürfe nicht die Möglichkeit offenbleiben, dass das Fristversäumnis, etwa durch einen Bedienfehler oder mangelnde Wartung verschuldet sei.
- Ebenfalls im Newsletter 09/2023 wird berichtet, dass der Bayerische Anwaltsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt habe, ob das so genannte Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht gegen Europarecht verstoße. Anlass für die Vorlage an den EuGH gab ein Fall, in dem die zuständige Rechtsanwaltskammer einer Rechtsanwalts-UG die Zulassung entzogen hatte, nachdem eine österreichische GmbH, die selbst nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen war, 51 % der Geschäftsanteile an der UG übernommen hatte.
- Im Newsletter 10/2023 vom 17.05.2023 weist die BRAK auf die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO ab 01.07.2023 und auf die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 hin (zur Fachanwaltsfortbildung und darüber, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben).
Ergebnis der Wahl der Berliner Mitglieder in der 8. Satzungsversammlung
Der Wahlausschuss hat nach der Auszählung der Stimmen (Die Wahlbeteiligung lag bei 14,07 %) folgendes Ergebnis der Wahlen zur Satzungsversammlung 2023 festgestellt:
- Silvia C. Groppler 1.152 Stimmen
- Martina Zünkler 1.134 Stimmen
- Markus Hartung 1.106 Stimmen
- Solveig-Runa Buchweitz 973 Stimmen
- Thomas Röth 815 Stimmen
- Marc Wesser 774 Stimmen
- Stefan von Raumer 728 Stimmen
- Jörg Schachschneider 643 Stimmen
- Uwe Heichel 633 Stimmen (Nachrücker)
Bewerbungen für das Stage International der Rechtsanwaltskammer Paris bis 23. Juni 2023
Die Rechtsanwaltskammer Paris bietet im Oktober und November 2023 wieder das Internationale Praktikum für junge ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Im Oktober werden die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen an der Ecole de Formation du Barreau (EFB) u.a. über das französische Rechtssystem unterrichtet. Die Kosten hierfür übernimmt die RAK Paris. Im November schließt sich ein Praktikum in einer Kanzlei in Paris an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die Kosten der Reise und der Unterkunft in Paris tragen.
Zum Programm und zur Bewerbung