Austausch der beA-Karten

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beginnt jetzt sukzessive mit dem Austausch der beA-Karten. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden ein Schreiben der Zertifizierungsstelle mit ihrer neuen beA-Karte erhalten, ohne dass sie ihrerseits etwas veranlassen müssen.

Weitere Informationen zum Kartentausch hat die BRAK hier online gestellt. Dabei wird betont, dass für die Zusendung der neuen beA-Karte die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragene Kanzleianschrift richtig eingetragen sein müsse.

Mit einem Schreiben vom 09.05.2022 an alle beA-Postfächer hat die BRAK weitere Informationen zum Kartentausch einschließlich einer Anleitung für die Hinterlegung der neuen Karte übermittelt. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die bei der Zertifizierungsstelle hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt sein müsse. An diese E-Mail-Adresse wird der Link geschickt, mit dem der Erhalt der neuen beA-Karte bestätigt werden muss. Erst dann wird die neue PIN übersandt. Daher wird darum gebeten, eine neue E-Mail-Adresse schnellstmöglich an bea@bnotk.de mitzuteilen.

Die BRAK teilt im beA-Newsletter 05/2022 vom 02.05.2022 zur hinterlegten E-Mail-Adresse außerdem mit:
„Wichtig: Die bisher hinterlegte E-Mail-Adresse können Sie Ihrer letzten Bestellbestätigung entnehmen. Falls Sie nicht genau wissen, ob die Zertifizierungsstelle Ihre aktuelle E-Mail-Adresse kennt, warten Sie bitte unbedingt den Erhalt Ihrer neuen beA-Karte ab! Im Übersendungsschreiben wird Ihnen die der Zertifizierungsstelle bekannte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die E-Mail zur Bestätigung des Kartenerhalts wird an diese E-Mail-Adresse gesendet. Sollte diese nicht mehr gültig sein, melden Sie sich bitte wie oben beschrieben. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.“

Ergänzender Hinweis:

Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet das beA-aktiv-Seminar am Freitag, 24. Juni 2022, 15 – 19 Uhr, wieder als reines Online-Seminar über Zoom an.

Kammerton 06-2022