RA Dr. Michael Melber, neu im Kammervorstand, antwortet

Rechtsanwalt Dr. Michael Melber ist seit 15. März 2023 Vorstandsmitglied. Er wurde vor 20 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist im Bereich der Streitbeilegung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten im Bank-und Kapitalmarktrecht, im Kartellrecht und im Gesellschaftsrecht tätig. Dr. Melber ist Partner der Scott+Scott Germany LLP.
Warum sind Sie Rechtsanwalt geworden?
Ich wollte schon immer Rechtsanwalt werden. Ein maßgeblicher Einflussfaktor war „Ein Fall für Zwei“! Als Kind und Jugendlicher habe ich die Sendung geliebt und konnte mich deutlich besser mit den Rechtsanwälten Dres. Renz und Franck identifizieren als mit Matula, der allzu oft körperlich einstecken musste. Also habe ich mich nach Abitur und Zivildienst für ein Jurastudium entschieden. Mein erstes Anwalts-Praktikum und meine erste Berufsstation habe ich dann auch tatsächlich in Frankfurt am Main absolviert, allerdings nicht beim Kollegen Dr. Franck, sondern bei verschiedenen Wirtschaftskanzleien. Lustigerweise läuft mir Rainer Hunold hin und wieder in Frohnau über den Weg.
Ihre Vorbilder in der Anwaltschaft?
Ich hatte und habe das Glück, in meiner bisherigen beruflichen Laufbahn vielen – fachlich und menschlich – großartigen Kolleginnen und Kollegen zu begegnen, und zwar in der eigenen Kanzlei, auf der eigenen Seite und auf der Gegenseite. Hervorheben möchte ich insoweit aber niemanden.
Welche drei Eigenschaften sollte eine gute Rechtsanwältin oder ein guter Rechtsanwalt haben?
Ein sicheres Judiz und die Bereitschaft, es gleichwohl kritisch zu hinterfragen. Kommunikationsfähigkeit gegenüber Mandanten, Gerichten und Prozessgegnern. Und die Bereitschaft, die „Extra-Meile“ zu gehen.
Wem empfehlen Sie, den Anwaltsberuf zu ergreifen?
Jeder und jedem, die und der Lust auf einen spannenden und abwechslungsreichen Beruf mit unzähligen Gestaltungsmöglichkeiten und täglich neuen Herausforderungen hat.
Welche berufsrechtlichen Vorschriften für die Anwaltschaft halten Sie für notwendig oder aber für überflüssig?
Die Regelungen über die Vereinbarung von Erfolgshonoraren halte ich, auch nach der Überarbeitung im Jahr 2021, mindestens für nicht mehr zeitgemäß.
Worum geht es Ihnen bei Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in nächster Zeit?
Ich möchte dazu beitragen, dass die Rechtsanwaltskammer Berlin insbesondere die zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Zivilprozessrechts sachgerecht, ausgewogen und meinungsstark begleitet.
Was war Ihr Beweggrund für dieses Ehrenamt?
Im Jahr 2019 hatte ich das Vergnügen, stellvertretendes Mitglied des Fachanwaltsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht zu sein. Auch wenn die dortige Tätigkeit wegen der Reduzierung der Mitgliederzahl des Fachanwaltsausschusses nicht lange dauerte, so hat sie mir doch viel Freude bereitet. Als dann die Vorstandswahl 2023 anstand und eine Vorstandskollegin begeistert von der Vorstandsarbeit berichtete, musste ich nicht lange überlegen, um mich zur Kandidatur zu entschließen.
Wieviel Zeit benötigen Sie für diese Aufgabe?
Den Zeitaufwand außerhalb der Vorstands- und Abteilungssitzungen habe ich bislang nicht erfasst. Er ist aber sehr überschaubar. Dabei spielt auch eine Rolle, dass sämtliche Akten, die ich bislang bearbeitet habe, von den bei der Kammer beschäftigten Kolleginnen und Kollegen hervorragend vorbereitet waren.
Nutzen Sie soziale Netzwerke?
Ja – übrigens auch analoge.
Was macht Sie wütend?
Unehrlichkeit.
Welchem Thema würden Sie ein Buch widmen und mit welchem Titel versehen?
Mein Buch würde sich mit der präzisen und zugleich für Laien verständlichen Beschreibung juristischer Sachverhalte in der Medienberichterstattung befassen. Arbeitstitel: „Das Urteil ist rechtskräftig – der Kläger kann aber noch Berufung einlegen!“
Welche Veränderungen im Berufsalltag schätzen Sie besonders?
Mit der Pandemie habe ich der S-Bahn den Rücken gekehrt und lege die rund 20 km ins Büro – meistens – mit dem Fahrrad zurück. Dabei kann ich wunderbar abschalten und nachdenken, und die Alltags-Bewegung tut mir gut.
Mit wem würden Sie gerne einen Tag die Rolle tauschen?
Mit einem der Drei ???, wahrscheinlich mit Bob Andrews. Aber bitte nicht nur für einen Tag, sondern so lange, bis der Fall gelöst ist.
Haben Männer es in ihrem Beruf leichter als Frauen?
Bei meinen bisherigen beruflichen Stationen hatte ich nicht den Eindruck, dass Männer es leichter hatten und haben als Frauen. Allerdings gehe ich davon aus, dass sich diese Frage nicht mit einem allgemeingültigen „ja“ oder „nein“ beantworten lässt.
Welche Stärken und welche Schwächen haben Sie?
Stärken: ich bin offen für die Meinung anderer – zum Beispiel bei der Beantwortung dieser Frage. Ferner wurde mir gesagt, dass ich ein Teamplayer sei und gut andere mitnehmen und motivieren könne. Schwächen: ich bin (Zitat) „manchmal über-penibel“ und „manchmal etwas direkt“.
Ihr größter Flop?
Bei meinem ersten Gerichtstermin in meinem ersten Berufsjahr als Associate habe ich mich vom Richter überreden lassen, einen (in der Sache vernünftigen!) Vergleich unwiderruflich abzuschließen. Der Mandant war darüber, gelinde gesagt, nicht erfreut – nicht wegen des Vergleichsschlusses an sich, sondern wegen der erforderlichen unternehmensinternen Abstimmung. Meinem zuständigen Partner ist es allerdings gelungen, die Situation zu moderieren. Die langjährige Mandatsbeziehung hat zum Glück nicht gelitten.
Was lesen / hören / schauen Sie morgens als erstes?
Die 6.30 Uhr Nachrichten im Deutschlandfunk und die anschließenden Beiträge der Sendung „Informationen am Morgen“. Ich bin generell ein großer Fan von Audio-Medien (Radio, Hörspiele, Podcasts).
Ihr liebstes Hobby?
Wenn ich mich für eines entscheiden müsste: Wandern.
Welche berufliche Entscheidung würden Sie rückblickend anders treffen?
Falls das schon als „berufliche Entscheidung“ im Sinne der Fragestellung gilt: ich würde mir nicht noch einmal den Floh ins Ohr setzen lassen, dass das Jurastudium in acht Semestern absolviert werden müsse.
Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem Berufsweg besonders geholfen?
Der von einem Richter am Oberlandesgericht schon während des Referendariats erteilte Hinweis, dass im Zivilprozess der Erfolg höchstens zu 20% durch eine ausgefeilte juristische Argumentation, jedoch mindestens zu 80% durch Sorgfalt bei der Sachverhaltsermittlung und den darauf beruhenden Tatsachenvortrag bestimmt werde. Auch wenn man über die genauen Prozentzahlen streiten kann, trifft dies nach meiner Erfahrung zu, wenn der Sachverhalt streitig und aufklärungsbedürftig ist.