beA-Ausfälle / Schadensersatz­ansprüche der BRAK

Schreiben des Kammerpräsidenten an die Kammermitglieder vom 11.07.2019, veröffentlicht auch auf der Website der RAK Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anknüpfend an die früheren Rundschreiben möchte ich Sie heute über die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) informieren. Ich stütze mich dabei auf Informationen, die mir vom Präsidium der BRAK auf der Hauptversammlung im Frühjahr 2019 sowie durch Rundschreiben zur Verfügung gestellt wurden.

Ausschreibungsverfahren für die Zeit ab dem 01.01.2020

Der derzeit bestehende Vertrag mit Atos würde zum Ablauf des 31.12.2019 enden. Bei der Auswahl eines neuen Anbieters unterläge die BRAK der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Demzufolge habe die BRAK einen Teilnahmewettbewerb auf der Plattform www.bund.de öffentlich bekannt gemacht und alle Unterlagen zum Download auf der Seite www.bea.brak.de eingestellt. Daraufhin sei eine Vielzahl von Teilnahmeanträgen eingegangen, die von der BRAK mit rechtsanwaltlicher Unterstützung geprüft worden seien. Eine Mehrzahl von Anbietern sei zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Nach Ablauf der dafür gesetzten Frist würden eine abschließende Bewertung und sodann die Auftragserteilung erfolgen. Derzeit könne damit gerechnet werden, dass die abschließende Vergabeentscheidung Ende August/Anfang September 2019 erfolge.

Außergerichtliche Einigung mit Atos

Im Zusammenhang mit den Ausfällen des beA seit Dezember 2017 sowie den im weiteren Verlauf durch sachverständige Überprüfung festgestellten Sicherheitsmängeln des bisherigen beA-Systems habe es intensive Verhandlungen mit dem Entwickler und Betreiber des beA-Systems, Atos, gegeben. Im Ergebnis sei am 18.06.2019 von der BRAK mit Atos eine Vereinbarung „zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen und die Höhe von Zahlungsansprüchen von Atos und Gegenansprüchen der BRAK aufgrund der Ausfälle des beA seit Anfang Dezember 2017 bis einschließlich zum 31.03.2019“ geschlossen worden.

Wie bereits in einem früheren Rundschreiben von mir berichtet, habe die BRAK seit Anfang 2018 Zahlungen gegenüber der Atos zurückbehalten. Deshalb habe die Atos in den Verhandlungen – aus ihrer Sicht bestehende – Zahlungsansprüche von insgesamt 3.586.248,04 EUR geltend gemacht. Diese würden nunmehr auf Grund der getroffenen außergerichtlichen Einigung um 1.735.838,44 EUR gekürzt. Dieser Betrag stellt die Kompensation für die Ausfälle und Sicherheitsmängel dar.

Der o.g. Kürzungsbetrag werde – so erklärte das BRAK-Präsidium – in den Haushalt der BRAK für das Jahr 2020 eingestellt und führe zu einer rechnerischen Reduzierung der im Jahr 2020 entstehenden beA-Gesamtausgaben.

Von der vorgenannten Vereinbarung nicht erfasst seien etwaige Schadenersatz- und Regressansprüche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie sonstigen Dritten, die gegenüber der BRAK im Zusammenhang mit den Ausfällen und Sicherheitsmängeln des beA-Systems für den o.g. Zeitraum geltend gemacht werden. Die BRAK habe sich die Geltendmachung solcher Ansprüche gegenüber Atos in der Vereinbarung ausdrücklich vorbehalten. Die BRAK gehe jedoch weiterhin davon aus, dass solche Ansprüche nicht bestehen.

Soweit der wesentliche Inhalt der mir vorliegenden Informationen. Ich werde Sie wie immer umgehend informieren, soweit neue relevante Informationen bei Ihrer RAK Berlin eingehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen für den verbleibenden Sommer das Beste. Soweit Ihr Urlaub noch bevorsteht, mögen alle Umstände und natürlich auch das Wetter am Urlaubsort so sein, dass Sie sich wohlfühlen und erholen. Und sollte Ihr Urlaub schon Geschichte sein, hoffe ich, dass Sie mit guten und angenehmen Urlaubs-Erinnerungen wieder in die Arbeit gestartet sind.

Für heute verbleibe ich mit herzlichen Grüßen Ihr

Dr. M. Mollnau

Präsident

Kammerton 06/07-2019