Besetzung des Berufsbildungsausschusses – Interessenbekundungen erwünscht

Die Amtsperioden der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses laufen aus. Die Rechtsanwaltskammer ist zuständige Stelle für die Berufsbildung der Fachangestellten in der Rechtspflege (ReFa und ReNoFa) gemäß § 71 Abs. 4 BBiG. Dem Berufsbildungsausschuss gehören gemäß gesetzlicher Vorgabe sechs Beauftragte der Arbeitgeber (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und mit beratender Stimme sechs Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen an. Hierzu kommen stellvertretende Mitglieder.

Der Ausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu hören und entscheidet über die Prüfungsordnung (§§ 77, 79 BBiG). Er tagt etwa zweimal im Jahr. Interessenbekundungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für eine Berufung in den Ausschuss bitte bis zum 31.05.2023 an die RAK Berlin, z.H. Rechtsanwalt André Feske, Littenstraße 9, 10179 Berlin (per beA oder oder per E-Mail an: info@rak-berlin.org oder per Fax an: 030/306931-99). Erfahrungen als Ausbilder/in bzw. in der beruflichen Erwachsenenbildung oder ein eigener Abschluss als ReFa oder ReNoFa wären von Vorteil. Zudem ist die Rechtsanwaltskammer bestrebt, Mitglieder der Notarkammer angemessen zu berücksichtigen. Für Nachfragen: RA Dr. Andreas Linde, Tel.: 306931-22.

Die formelle Bestellung des Berufsbildungsausschusses erfolgt durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, wobei die Rechtsanwaltskammer für die Beauftragten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Vorschlagsrecht hat. Die Senatsverwaltung bittet mit Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, dass die zu berufenden Personen eine Einwilligungserklärung zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die Senatsverwaltung zum Zwecke der Berufung in den Berufsbildungsausschuss erteilen.

Kammerton 05-2023