Meldungen

Die Rechtsanwaltskammer Berlin sucht für die gelegentliche Benennung von bezahlten Schiedsgutachterinnen und Schiedsgutachter interessierte Kolleginnen und Kollegen.

Die Schiedsgutachterinnen und Schiedsgutachter gemäß § 18 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) werden auf Ersuchen der Rechtsschutzversicherung von der Kammer bestimmt, wenn auf Versicherungsnehmerseite der Ablehnung von Versicherungsschutz widersprochen und die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens verlangt wird. Die Vergütung erfolgt pro Fall durch die Versicherung nach RVG. Die Schiedsgutachter/innen haben dann insbesondere die Erfolgsaussichten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im jeweiligen Versicherungsfall zu prüfen. Interessierte müssen seit mindestens fünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Wichtig ist die Angabe von Rechtsgebieten: Haftpflichtrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht. Ansonsten können auch weitere Rechtsgebiete angegeben werden. Interessenbekundungen bitte per beA an die RAK oder per E-Mail an info@rak-berlin.org oder per Fax: 030/306931-99

 

Akteneinsichtsportal der Justiz in Hessen per beA und SAFE-ID nutzbar

In Hessen werden mittlerweile durch die Justiz Akten über das Akteneinsichtsportal zur Verfügung gestellt.

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat hat nach Mitteilung der BRAK nun erläutert, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Akteinsichtsportal mit ihrer SAFE-ID und den beA-Zugangsmitteln nutzen können. Gesonderte Zugangsdaten seien nicht mehr erforderlich.

Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.

Kammerton 04-2024