Meldungen

Änderungen von BORA und FAO werden in Kraft treten

Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 23.03.2022 mitgeteilt, dass gegen die Rechtsmäßigkeit der Beschlüsse der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 06.12.2021 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen. Die Änderungen werden damit am 01.06.2022, die Neufassung des § 3 BORA wird am 01.08.2022 in Kraft treten.

Die Satzungsversammlung hatte die Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht in Fachanwaltschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht umbenannt, die Anforderungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht geändert, § 5 BORA auf die weitere Kanzlei ausgedehnt und § 3 BORA nach der Neuregelung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen durch die „große BRAO-Reform“ neu gefasst (Vgl. die Erläuterung im BRAK-Magazin 01/2022).

 

Elektronischer Versand an die Anwaltschaft – Aktivierung AG Kreuzberg und am AG Spandau

Am 04.04.2022 wurde am Amtsgericht Kreuzberg (Fachbereiche Zivil und Familie) die Möglichkeit zum Versand von elektronischen Dokumenten an die Anwaltschaft aktiviert. Bereits am 28.03.2022 wurde dies am Amtsgericht Spandau (Fachbereich Zivil) aktiviert.


Ukraine-Portal der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat jetzt Informationen rund um den Krieg in der Ukraine für betroffene Kolleginnen und Kollegen, Flüchtende und Asylsuchende veröffentlicht:

https://www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/ukraine-aktuelle-hinweise/


Öffentliche Fortbildung Migrationsrecht der Refugee Law Clinic

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf die digitale, kostenfreie und öffentliche Fortbildungsreihe über die rechtliche Situation von Personen hingewiesen, die im Kontext des Krieges in der Ukraine fliehen mussten. Dieses Fortbildungsangebot wird vom Bundesverband der Refugee Law Clinics in Kooperation mit der Alliance4Ukraine und der CMS-Stiftung angeboten.


Spendenaufruf der ukrainischen nationalen Anwaltsassoziation

Die ukrainische nationale Anwaltsassoziation hat sich mit einem aktuellen Spendenaufruf an die Bundesrechtsanwaltskammer gewandt. Darin schildert die Assoziation, dass auch die Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine von den Angriffen der russischen Streitkräfte schwer getroffen seien und dringend finanzielle Unterstützung benötigten.

Die ukrainische nationale Anwaltsassoziation ist langjährige Partnerin der BRAK.

Zum Spendenaufruf der ukrainischen nationalen Anwaltsassoziation

Die BRAK hat später mitgeteilt: „Sollte es Probleme mit der Überweisung geben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Bank auf. Für viele Privatbankkonten sind die ausländischen IBAN-Nummern zu lang. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihre Bank und machen Sie die Überweisung über einen Kundenauftrag. Die Richtigkeit der Bankverbindungen wurde geprüft. Die Spenden aus vielen EU-Ländern und über einige deutsche Banken sind in der Ukraine bereits angekommen.“

 

Kammerton 04-2022