Angesichts der aktuellen Infektionslage hatte der Vorstand beschlossen, die Kammerversammlung 2022 der RAK Berlin ohne Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen hat die Kammerversammlung im Wege der schriftlichen Abstimmung entschieden (§ 2 Abs. 3 Covid-19-Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern i.d.F. von Artikel 19 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, §§ 85, 86 Bundesrechtsanwaltsordnung).
Die Abstimmung zu den Anträgen endete am 2. März 2022. Das Ergebnis finden Sie hier:
Zu den Beschlüssen der Kammerversammlung 2022 im schriftlichen Verfahren