Änderungen bei den Fortbildungsveranstaltungen der RAK in Kooperation mit dem DAI

Von Vorstandsmitglied Stephanie Bansemer

Seit dem Jahr 2010 besteht zwischen der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem Deutschen Anwaltsinstitut e. V. (DAI) eine erfolgreiche Veranstaltungskooperation. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und die Mitarbeiter der Kammermitglieder erhalten hierdurch die Gelegenheit, das sehr umfangreiche Fortbildungsangebot des DAI zu ermäßigten Kostenbeiträgen zu nutzen.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin vereinbarte mit dem DAI im März 2021 erstmals Änderungen der bisherigen Kostenstruktur zur Fortsetzung der bewährten Kooperation. Ziel ist es dabei weiterhin, den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Berlin eine attraktive Möglichkeit zu bieten, sich zu günstigen finanziellen Konditionen ortsnah, hochqualitativ und umfangreich fortbilden zu können.

Grund für die erfolgten Änderungen ist, dass die Corona-Pandemie seit März 2020 auch die gesamte Fortbildungsplanung und -umsetzung durch das DAI anhaltend beeinflusst. So veränderten sich nicht nur die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Präsenzveranstaltung, sondern auch die für die Kostenplanung maßgeblichen Angebots- und Teilnehmerzahlen sowohl bei den Präsenz- als auch den Online-Seminaren.

Neu sind zunächst ab dem zweiten Quartal 2021 eine Erhöhung der Beiträge für 5-stündige Präsenzseminare (von 135,- € auf 175,- €) sowie die Neueinführung sog. Hybrid-Veranstaltungen, die es den Teilnehmenden ermöglicht, wahlweise dem Vortrag präsent vor Ort oder online zu folgen.

Die Teilnahmegebühren für 5-stündige Online-Vorträge LIVE verringern sich im Gegenzug von 218,- € auch auf 175,- €. Die Vereinheitlichung der Gebühren für diese Produkte hat für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer den Vorteil, dass es preislich keinen Unterschied mehr macht, ob sie sich für für ein 5-stündiges Präsenzseminar (oder den Online-Teil einer Hybrid-Veranstaltung) oder eine 5-stündige Onlinefortbildung entscheiden.

Der ermäßigte Kostenbeitrag für 2,5-stündige LIVE-Online-Vorträge mit Möglichkeit der Interaktion und für Online-Vorträge zum Selbststudium werden geringfügig von 109,- € auf 115,- € angepasst.

Für alle anderen Fortbildungsangebote bleiben die ermäßigten Kostenbeiträge unverändert.

Anlass für die erfolgten Kostenänderungen sind insbesondere, dass das DAI im Jahr 2020 – sofern pandemiebedingt überhaupt erlaubt – nur noch erheblich reduziert Präsenzveranstaltungen anbieten konnte (41 Präsenzveranstaltungen im Ausbildungscenter Berlin statt 136 in 2019).

Es waren und sind weiterhin Abstands- und Hygieneregeln zu beachten, folglich Teilnehmerkapazitäten zu reduzieren. Strenge Hygienekonzepte sind einzuhalten und im Interesse aller ist ein erhöhtes Sicherheits- und Abstandsbedürfnis bei Präsenzveranstaltungen zu berücksichtigen.

Im Ausbildungscenter Berlin können vorläufig statt der bisher 140 nur noch maximal 45 Plätze besetzt werden. Die zeitgleiche Durchführung von zwei Präsenz-Veranstaltungen am Tag wird auf nicht absehbare Zeit nicht mehr möglich sein. Die Beteiligung der Berliner Anwältinnen und Anwälte sank in 2020 im Vergleich zu 2019 als Folge der Einschränkungen um 75 %.

Dagegen kam es im gesamten eLearning-Bereich des DAI zu einer sehr positiven Entwicklung. Das DAI erweiterte sein eLearning-Programm im Jahr 2020 nochmals ganz erheblich (u.a. durch Online-Live-Vorträge und Online-Vorträge zum Selbststudium) und stellte zudem alle geplanten Präsenzveranstaltungen in Online-Formate um. Wurden in 2017 noch 71 Fortbildungen gemäß § 15 Abs. 2 und Abs. 4 FAO angeboten, in 2019 bereits 166, steigerte das DAI seine verschiedenen eLearning-Angebote im Jahr 2020 auf insgesamt 427. Positive Folge war die erhebliche Steigerung der Teilnehmerzahlen im gesamten Bereichs des eLearnings.

Der erhebliche Teilnehmerrückgang bei den Präsenzveranstaltungen wird durch die deutlich gestiegenen Teilnehmerzahlen im eLearning-Bereich dennoch nicht vollständig aufgefangen.

Zahlreiche Präsenzveranstaltungen, insbesondere für die mitgliederschwächeren Fachanwaltschaften, waren zudem auch vor Corona schon nicht kostentragend. Die Pandemie bewirkte hier zusätzlich einen rückläufigen Trend bei den Anmeldungen. Um auch diesen wichtigen Fachanwaltschaften weiterhin eine umfangreiche Fortbildung präsent anbieten zu können, war dies ein weiterer Grund, die ermäßigten Kostenbeiträge für die Präzenzseminare anzuheben.

Einig sind sich die Kooperationspartner darin, dass Präsenzveranstaltungen weiterhin wesentlicher Bestandteil des Fortbildungsangebots sind und auch bleiben sollen. Die in 2020 erfolgten Teilnehmerumfragen ergaben wie auch in den Vorjahren eine sehr hohe Zufriedenheit und Akzeptanz nicht nur der angebotenen Online-Formaten, sondern auch der Präsenzseminare.

Die neue Vereinbarung gilt zunächst nur für das Fortbildungsprogramm April – Juni 2021. Eine Folgevereinbarung über das Fortbildungsprogramm für das zweite Halbjahr 2021 sowie eine Jahresplanung für 2022 sind geplant. Wir werden berichten.

Zu den Veranstaltungsübersichten und zur Anmeldung:

Zu den im 2. Quartal 2021 angebotenen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V.

Zu den RAK / DAI-Kooperationsveranstaltungen und zur Online-Anmeldung

Daneben bietet die RAK Berlin im Juni 2021 als eigene Seminare die Online-Termine zum beA an.

Kammerton 04-2021