Corona-Krise: Schulische Berufsbildung der Azubis erfolgt durch Fernunterricht

Am 13.03.2020 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie alle Berliner Schulen über die Schulschließung ab dem 16.03.2020 in Kenntnis gesetzt. In den Abschlussklassen der Berufsschulen ist eine Präsenzbeschulung grundsätzlich ab dem 04.05.2020 wieder möglich, sofern die Raum- und Personalkapazitäten unter Einhaltung der umfassenden Sicherheitsvorkehrungen dies zulassen.

Ansonsten erfolgt die Versorgung mit Unterrichtsmaterialien für die Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten überwiegend über den „Lernraum Berlin“, eine umfassende Lernplattform der Senatsverwaltung für die Berliner Schulen.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin appelliert an alle Berliner Ausbildungskanzleien, ihre Auszubildenden für den schulischen Fernunterricht ebenso frei zu stellen wie beim Präsenzunterricht.

Die Hans-Litten-Schule hat darüber informiert, dass nunmehr alle Auszubildenden sich registrieren mussten und das Unterrichtsmaterial des für jede Klasse eingerichteten Kurses zur eigenständigen Bearbeitung elektronisch abrufen sollen. Als Nachweis für die Bearbeitung müssen die Schülerinnen und Schüler innerhalb gesetzter Fristen die bearbeiteten Aufgaben wieder hochladen. Darüber hinaus können sich die Auszubildenden in Diskussionsforen austauschen und auch den Lehrkräften Rückmeldungen erteilen. Diese Beschreibung zeigt lediglich einen Ausschnitt der Leistungsfähigkeit des Lernraums Berlin (www. lernraum-berlin.de)

Die Schule hat die Rechtsanwaltskammer Berlin darüber informiert, dass einige der Auszubildenden mitgeteilt hätten, dass für sie in zeitlicher Hinsicht Probleme bestünden, weil sie von den Kanzleien für die Bearbeitung der schulischen Aufgaben nicht freigestellt werden. Eine derartige Vorgehensweise ist unter Ausbildungsgesichtspunkten sehr problematisch.

André Feske, Präsidiumsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und Ausbildungsbeauftragter: „Auch wenn die gesamte Rechtsanwaltschaft momentan vor großen Herausforderungen steht, bitten wir Sie nachdrücklich, Ihre Auszubildenden auch für den schulischen Fernunterricht frei zu stellen, ebenso wie für den bisherigen Präsenzunterricht. Sie unterstützen damit nicht nur die Unterrichtsarbeit der Berufsschule. Nur so können Ausbildende und Ausbilder – auch unter den aktuell in jedem Betrieb herrschenden besonderen Bedingungen – den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Ausbildung gerecht werden und auch den eigenen Ausbildenden Chancengleichheit mit allen anderen Schülerinnen und Schülern der Hans-Litten-Schule gewährleisten, die in der gesetzlich vorgesehenen Weise durch Freistellung im Ausbildungsbetrieb ihren Unterrichtsverpflichtungen nachkommen können.“

Kammerton 04-2020