Bundesweite Mitgliederstatistik zum 01.01.2020

Zum Stichtag 01.01.2020 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.234 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (166.375) bedeutet dies nur einen geringen Zuwachs von 0,52 %.[1]

Insgesamt waren 165.901 Rechtsanwälte zugelassen, davon 59.002 Rechtsanwältinnen. Dies bedeutet einen weiteren Anstieg des Frauenanteils auf 35,56 % (Vorjahr: 35,13 %).Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zugunsten der Syndikus-Zulassungen erneut deutlich verringert. Zum 01.01.2020 gab es 146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, 15.475 (Vorjahr: 14.013) Kolleginnen und Kollegen mit Doppelzulassung (Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt) und 3.631 (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechtsanwälte. Der Frauenanteil liegt bei den Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (34,14 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen: 44,29 % der doppelt Zugelassenen und sogar 55,72 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.Wie schon in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 5.226 liegt sie um 2,3 % unter dem Vorjahr (5.349). Die Anzahl derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die neben ihrem Anwaltsberuf zugleich als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind, verringerte sich zum 01.01.2020: So waren 513 (Vorjahr: 574) Rechtsanwälte auch als Wirtschaftsprüfer, 2.062 (Vorjahr: 2.137) auch als Steuerberater und 355 (Vorjahr: 370) zugleich als vereidigte Buchprüfer tätig. Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (1.018, Vorjahr: 947).

Zur Mitgliederstatistik der BRAK (Stand:01.01.2020)

Kammerton 04-2020