Anwaltschaft samt betriebsnotwendigem Personal der Kanzlei kann Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat der Rechtsanwaltskammer Berlin mit Schreiben vom 24.04.2020 mitgeteilt, dass die Anwaltschaft und alles betriebsnotwendige Personal in den Kanzleien einen Anspruch auf Notbetreuung hat, sofern keine andere häusliche Betreuung möglich ist.

Die Rechtsanwaltskammer hatte sich an die Senatsverwaltung gewandt, nachdem einzelne Kanzleien berichtet hatten, dass ihr Personal als nicht systemrelevant abgelehnt worden sei.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat darauf hingewiesen, dass die Antragsteller das Schreiben vom 24.04.2020 in den Kitas vorlegen könnten.

Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Leitung der Einrichtungsaufsichten) vom 24.04.2020

Kammerton 04-2020