Anwaltsrichterinnen und Anwaltsrichter gesucht

Von Vizepräsidentin Dr. Vera Hofmann

 

Sie wollen sich ehrenamtlich engagieren und mal die andere Seite des Richtertisches kennenlernen? Die Rechtsanwaltskammer Berlin sucht ständig Kammermitglieder, die als Anwaltsrichterin bzw. als Anwaltsrichter am Anwaltsgericht (§§ 92 ff. BRAO) oder am Anwaltsgerichtshof (§§ 100 ff. BRAO) kandidieren.

Die Selbstverwaltung lebt von der Beteiligung ihrer Mitglieder. Dies ist nicht nur Pflichterfüllung, sondern auch sehr bereichernd. So erzählte Rechtsanwältin und Notarin Dr. Astrid Frense, Mitglied des Anwaltsgerichtshofs seit 2011 und AGH-Präsidentin seit 2016, im Interview im Kammerton 06/2016: „Ich empfinde es als sehr abwechslungsreich, auch mal eine Richterposition einzunehmen und diese Erfahrung hat mich wiederum in meiner Arbeit als Anwältin enorm bereichert und vorangebracht. Ich kann es daher nur empfehlen.“

Das Anwaltsgericht und der AGH müssen mit qualifizierten und engagierten Mitgliedern unserer Kammer besetzt sein, sie richten über die Beschwerden gegen und Anliegen ihrer Kolleginnen und Kollegen. RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Anwaltsrichter seit Ende 2020, antwortete im Kammerton 02/2021 auf die Frage nach seinem Beweggrund für dieses Ehrenamt: „Niemand sollte auf den Kollegen oder die Kollegin verweisen. Wir haben alle wenig Zeit. Wenn jeder wenigstens einen kleinen Beitrag für das Gemeinwesen leistet, wozu nicht zuletzt die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gehört, dann ist uns allen geholfen.“

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer schlägt dem Kammergericht geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Ernennung vor.

Wer kann sich bewerben? Die Voraussetzungen sind in §§ 65, 66 BRAO geregelt. Man muss mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung den Beruf ausgeübt haben. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten das Zweite Staatsexamen in der Regel mit ‚befriedigend‘ bestanden und Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht haben. Für das Anwaltsgericht sind außerdem strafrechtliche, für den Anwaltsgerichtshof verwaltungsrechtliche Kenntnisse von Vorteil, aber keine Voraussetzung.

Das Anwaltsgericht ist für Disziplinarsachen, d.h. für das anwaltsgerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug (§ 119 BRAO) und für die Überprüfung von Rügen (§ 74 a BRAO) zuständig. Für das anwaltsgerichtliche Verfahren gelten die §§ 116 ff. BRAO.

Der Anwaltsgerichtshof ist für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Anwaltsgerichts (§ 142 f. BRAO) und im ersten Rechtszug für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig.

Die Anwaltsrichterinnen und Anwaltsrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung pro Verhandlungstag in Höhe von zur Zeit 120,- €.

Die aktuelle Besetzung von Anwaltsgericht und AGH in Berlin findet sich unter https://www.rak-berlin.de/das-recht/anwaltsgerichtsbarkeit.php

Die Rechtsanwaltskammer Berlin würde sich freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
vorstand@rak-berlin.org

Kammerton 03-2022