Meldungen

Schriftliche Azubi-Abschlussprüfungen am 23./24. März 2021

Die schriftlichen Prüfungsteile der Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ (ReFa) und „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ (ReNoFa) finden wie geplant am 23./24. März 2021 statt. Die Einhaltung der Anforderungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird dabei gewährleistet. Prüfungsort ist das Logenhaus in der Emser Straße 12 in 10719 Berlin.

 

Rechtsanwaltskammer Berlin aktualisiert Kontaktliste für Coronahilfen

Die Rechtsanwaltskammer Berlin aktualisiert regelmäßig auf der Eingangsseite von www.rak-berlin.de im oberen Bereich in roter Schrift die Liste der Namen der Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich bereit erklärt haben, für Unternehmen (zu denen auch Selbstständige, Vereine und Einrichtungen zählen) die Beantragung von Coronahilfen zu übernehmen. Der letzte Stand der Kontaktliste, sortiert nach Nachnamen oder sortiert nach Postleitzahl, ist vom 22.02.2021.


SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft bis 15.03.2021

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 ist befristet vom 27. Januar bis zum 15. März 2021 und soll mit verschiedenen Maßnahmen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit minimieren.


Umfrage bei den Freien Berufen

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. derzeit eine Schnellumfrage zur Evaluierung der Corona-Krise für das Jahr 2020 durch. Dafür befragt das IFB Angehörige der Freien Berufe sowohl rückblickend als auch aktuell zu ihrer wirtschaftlichen Situation, der Bewertung der getroffenen Hilfsmaßnahmen und den Problematiken dabei. Das IFB sucht auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich unter www.t1p.de/corona21 an der Umfrage beteiligen. Nach Mitteilung des IFB dauert die Beantwortung der Fragen etwa zehn Minuten. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 28.02.2021 möglich.


Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat die Informationen zu den Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz für vom Corona-Virus betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund der Änderungen von § 56 IfSG (zuletzt im Dezember 2020) überarbeitet. Hierbei geht es um Verdienstausfälle im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordnete Quarantäne bzw. einem Tätigkeitsverbot und um den Verdienstausfall von Eltern wegen der Schließung von Kitas und Schulen.

Zu den Informationen des Ausschusses Sozialrecht der BRAK (Stand: Januar 2021)


BGH zur beA-Nutzungspflicht bei gescheitertem FAX-Versand

Verschiedene Gerichte haben sich mit der Frage befasst, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt nach dem Scheitern der Faxübermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes verpflichtet ist, über das beA zu senden. Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17.12.2020 – III ZB 31/20) hat nun entschieden, dass wenn die Ursache für die fehlgeschlagene Faxübermittlung in der Sphäre des Gerichts liege, ein Anwalt, der bislang das beA nicht aktiv genutzt habe, sich nicht in kürzester Zeit in das Procedere zum Versenden von Nachrichten über das beA einarbeiten müsse. Am Ende des beA-Newsletters der BRAK vom 12.02.2021 wird dies detaillierter erläutert.

 

Hinweise des BRAK-Ausschusses Sozialrecht zur Unfallversicherung

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat Hinweise zum Thema „Gesetzliche Unfallversicherung – nicht nur für Arbeitnehmer!“ veröffentlicht. Angestellte, d.h. auch die juristischen und nicht-juristischen Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, seien bei einem Arbeits-oder Wegeunfall kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gelte jedoch nicht für selbstständig tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, so der BRAK-Ausschuss. Für sie bestehe jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Der Versicherungsschutz umfasse Unfälle im Büroalltag (z.B. Stürze in den Kanzleiräumen), Wege zum Gericht oder zu Mandanten (auch ins Ausland) und zurück sowie den Weg vom Wohnort zur Kanzlei und zurück. Der gesetzliche Versicherungsschutz habe erhebliche Vorteile gegenüber einer privaten Unfall-oder Krankenversicherung.

Zu den Hinweisen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht zum Thema „Gesetzliche Unfallversicherung“, Stand: Dezember 2020.

 

Neue Zuständigkeit des Finanzamtes Angermünde für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer

Ab dem 1. März 2021 geht die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt Eberswalde auf das Finanzamt Angermünde über. Fortan bearbeitet das Finanzamt Angermünde die Grunderwerbsteuervorgänge für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Dies gilt sowohl für alle noch nicht abschließend bearbeiteten als auch für neue Fälle. Die Finanzämter Angermünde und Eberswalde bitten um Verständnis, dass die Grunderwerbsteuerstelle wegen der Umzugsarbeiten und der technischen Umstellung in der 9. Kalenderwoche 2021 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ist.

 

Unterlassungserklärungen

Es haben sich Herr Karl-Ingo Schneider mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom 27.11.2020 und Herr Jürgen Schulz mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom 01.12.2020 jeweils gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin verpflichtet,

  • es zu unterlassen, geschäftsmäßig die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung für Dritte vorzunehmen, Dritten anzubieten oder mir derartigen Tätigkeiten zu werben, solange nicht eine dazu von der zuständigen Behörde erforderliche Erlaubnis erteilt ist oder eine gesetzliche Legitimation besteht.
Kammerton 03-2021