Landgericht Berlin stellt ab 1. März 2021 elektronisch zu

Der Präsident des Kammergerichts hat mit Pressemitteilung vom 15.02.2021 bekanntgegeben, dass das Landgericht Berlin ab 01.03.2021 in großem Umfang Dokumente in Zivilsachen ausschließlich elektronisch an das beA der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zustellen wird. Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„Die Berliner Anwaltschaft muss sich zum 1. März 2021 auf Veränderungen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Landgericht Berlin in großem Umfang Dokumente in Zivilsachen ausschließlich elektronisch an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zustellen.

Bislang konnten Schriftsätze im Zivilprozess vom Gericht zwar in elektronischer Form empfangen werden. Sie mussten dort dann aber nicht nur für die weiterhin auf Papier geführte Gerichtsakte ausgedruckt werden. Auch die Abschriften zur Zustellung an den Gegner mussten vom Gericht ausgedruckt und mit der Briefpost versandt werden. Wegen der starken Zunahme elektronischer Posteingänge war hiermit ein erheblicher personeller und finanzieller Aufwand verbunden.

Ab dem 1. März 2021 werden alle elektronisch beim Landgericht Berlin in Zivilprozesssachen eingehenden Schriftsätze auch elektronisch über das beA an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weitergeleitet werden. Auch alle vom Landgericht Berlin selbst erzeugten Dokumente wie Urteile, Ladungen und Hinweisschreiben werden dann künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an die Anwälte ausschließlich elektronisch zugestellt werden. Als Zustellungsnachweis dient dabei ein elektronisches Empfangsbekenntnis, das vom Empfänger elektronisch zurückgesandt werden muss.“

Kammerton 03-2021