Die Amtsperioden der Mitglieder der Prüfungsausschüsse zum Abschluss Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in laufen am 31.03.2024 aus.
Die Ausschüsse bestehen jeweils aus einem bzw. einer Arbeitgebervertreter/in (Kammermitglied), Arbeitnehmervertreter/in und einer Lehrkraft. Hierzu kommen stellvertretende Mitglieder. Zur der Tätigkeit gehört die Erstellung und Korrektur von Klausuren und die Abnahme mündlicher Prüfungen hinzu. Die Prüfungen finden einmal jährlich statt. Es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Interessenbekundungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für eine Tätigkeit als Prüfer/in bitte an die RAK Berlin, z.H. Rechtsanwalt André Feske, Littenstraße 9, 10179 Berlin (per beA oder E-Mail: info@rak-berlin.org). Erfahrungen als Ausbilder/in bzw. in der beruflichen Erwachsenenbildung oder ein eigener Abschluss als ReFa oder ReNoFa sind von Vorteil.
Für Nachfragen: Frau Pöschke, Tel. 030/306931-51.