Meldungen

Stellungnahme des Kammervorstands zum Eckpunktepapier des BMJ zur Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts

Der Vorstand hat sich in der Sitzung am 14.02.2024 mit dem Eckpunktepapier des BMJ zur Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts befasst. Der Vorstand hat im Bereich des Abstammungsrechts die vorgesehene Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren begrüßt, dagegen die Vorschläge zum Kindschaftsrecht zum großen Teil kritisiert.

Zur Stellungnahme des Vorstands zum Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts

 

Neue E-Mail-Adresse des Landgerichts Berlin II

Der Präsident des Landgerichts Berlin II hat mitgeteilt, dass sich aufgrund der zum 01.01.2024 vollzogenen Teilung des ehemaligen Landgerichts Berlin in das Landgericht Berlin I (Landgericht für Strafsachen) und das Landgericht Berlin II (Landgericht für Zivilsachen) die E-Mail-Adressen geändert haben. Das allgemeine Verwaltungspostfach des Landgerichts Berlin II laute nunmehr:

verwaltung@lg-zivil.berlin.de

Alle Nutzerinnen und Nutzer des Landgerichts Berlin II führten folgende E-Mail-Adresse:

Vorname.Nachname@lg-zivil.berlin.de

Die alten E-Mail-Adressen seien noch bis zum 31.12.2024 gültig.

 

Zutritt zum Justiz-Campus Moabit für Rechtsnwältinnen und Rechtsanwälte

Der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten hat der RAK Berlin mit Schreiben vom 20.12.2023 mitgeteilt, dass die bis Juni 2021 ausgegebenen roten Hausausweise zum Jahreswechsel 2023/2024 ihre Gültigkeit verlieren und anschließend der europäische Anwaltsausweis und ein Personaldokument für den Zutritt vorgelegt werden müssten. Allerdings könne, wer über den europäischen Anwaltsausweis noch nicht verfüge, übergangsweise den roten Hausausweis noch bis 31.03.2024 nutzen.

 

Schriftformersatz durch beA-Versand jetzt auch gegenüber Behörden möglich

Die BRAK hat in ihren Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 02/2024, darauf hingewiesen, dass seit 01.01.2024 Schriftsätze auch gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren über den sog. sicheren Übermittlungsweg wirksam eingereicht werden können, ohne dass es einer qualifizierten elektronischen Signatur bedarf. Allerdings ist diese Regelung noch nicht auf die übrigen besonderen Verwaltungsverfahren übertragen worden.

Zu den Nachrichten aus Berlin, Newsletter 02/2024, vom 24.01.2024

 

Programm für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Paris

Die Pariser Anwaltskammer empfängt auch 2024 wieder ca. 30 junge Anwältinnen und Anwälte, die noch nicht 40 Jahre alt sind, aus der ganzen Welt zu ihrem „Stage Internationale“-Programm, um ihnen Einblicke in das französische Rechtssystem zu gewähren.

Das Programm findet im Oktober und November 2024 auf Französisch in Paris statt und richtet sich an junge Rechtsanwältinnen und -anwälte, die sich für die Arbeit der Anwaltschaft in Frankreich interessieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden an der „École de Formation du Barreau“ (EFB) von renommierten Professoren/-innen und Anwälten/-innen über die Berufsethik, das Rechtssystem und Gerichtsverfahren in Frankreich unterrichtet. Abschließend werden sie die berufliche Praxis in einer Pariser Anwaltskanzlei kennenlernen.

Die Kosten des Programms trägt die Pariser Anwaltskammer. Anreise und Unterkunft müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst finanzieren.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie bei einer Rechtsanwaltskammer eingetragen sind und über ausreichende Französischkenntnisse verfügen. Das Programm richtet sich an praktizierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Eine Bewerbung ist möglich bis zum 12. April 2024 unter https://www.avocatparis.org/stage-international/candidater

 

Kammerton 01/02-2024