Wahlvorschläge für die Vorstandswahl sind bis 9. Januar 2023 einzureichen

Im Jahr 2023 finden sowohl die Vorstandswahlen als auch die Wahlen zur Satzungsversammlung als Briefwahlen statt.

Aus § 1 der Geschäftsordnung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin ergibt sich, dass die RAK Berlin einen Vorstand von 29 natürlichen Personen hat. Die Kammermitglieder wählen 14 dieser 29 Vorstandsämter in der Zeit vom 13. Februar bis 2. März 2023 durch Briefwahl neu.

Die folgenden weiteren 15 Vorstandsmitglieder bleiben noch bis 2025 im Amt:

RAin Diana Blum, RAin Johanna Eyser, RA André Feske, RAin Meike Franzkowiak, RAin Dr. Vera Hofmann, RA Bilinç Isparta, RA Dr. Marcel Klugmann, RAin Kati Kunze, RA Dr. Lukas Middel, RA Dr. Christoph-David Munding, RA Michael Plassmann, RA Stephan Schneider, RA Dr. Michael Steiner, RA Nezih Ülkekul und RAin Astrid Wirges.

Die Wahlvorschläge müssen bis 09.01.2023, 24:00 Uhr, beim Wahlausschuss der RAK Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin, eingegangen sein. Ein Wahlvorschlag muss von 20 wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein. Zum Formular für einen Wahlvorschlag. Weitere Details ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung des Wahlausschusses, die alle Kammermitglieder am 12.12.2022 per beA erhalten haben und die am 02.12.2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Die Vorstellungstexte und Fotos der Kandidatinnen und Kandidaten werden ab 10. Februar 2023 auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer www.rak-berlin.de im offen zugänglichen Mitgliederbereich unter „Vorstandswahlen 2023“ eingestellt.

Die Stimmenauszählung wird am 03.03.2023 ab 9:30 Uhr, am des Sitz des Wahlausschusses erfolgen.

Kammerton 01/02-2023