KOOPERATIONSVERANSTALTUNGEN RAK BERLIN – DAI
Aufgrund der Kooperation können die Berliner Fachanwältinnen und Fachanwälte im Laufe des Jahres 2020 die gem. § 15 FAO erforderlichen 15 Zeitstunden Fortbildung in allen Fachgebieten absolvieren. Zum digitalen Fortbildungskalender für das 1. Halbjahr 2020 (Stand: 27.11.2019) mit den Kooperationsveranstaltungen RAK Berlin / DAI
EIGENE VERANSTALTUNGEN DER RAK BERLIN
Auf den Seiten 228 und 229 des digitalen Fortbildungskalenders für das 1. Halbjahr 2020 (s.o.) finden sich die Fortbildungsveranstaltungen, die die RAK Berlin 2020 in eigener Regie anbietet. Auf der S. 228 stehen außerdem alle Veranstaltungen, die am 4. März 2020, 13.30 – 16.30 Uhr, in der Urania vor der Kammerversammlung angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung „RVG-Update“ ausfällt.
Vor der Jahresmitte 2020 wird der Kalender für das 2. Halbjahr 2020 veröffentlicht.
Zur aktuellen Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen im Februar und März 2020
TEILNAHMEGEBÜHREN
Die Teilnahmegebühren liegen bei 135,- € für 5 Zeitstunden, 249,- € für 10 Zeitstunden und 299,- € für 15 Zeitstunden. Diese Gebühren gelten ausschließlich für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin und liegen deutlich unter den Gebühren für Mitglieder anderer Kammern. Die Anmeldung erfolgt über das DAI.
Zu den RAK / DAI-Veranstaltungen und zur Online-Anmeldung
Der ebenfalls reduzierte Kostenbeitrag für die Teilnahme an den Online-Kursen für das Selbststudium im DAI beträgt 79,- €.
Neben diesen in nahezu allen Fachgebieten angebotenen Online-Kursen wird es auch Online-Vorträge gem. § 15 Abs. 2 FAO geben. Der reduzierte Kostenbeitrag für die Teilnahme an den Online-Vorträgen beträgt 109,- €.
Im Kammerton 08/2019 wurde das Online-Angebot im eLearning Center des DAI vorgestellt.