Kammerpräsident verlangt lineare Anpassung der Anwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat zu einem Sommerfest die ehrenamtlich engagierten Mitglieder (z.B. die Mitglieder der Fachanwaltsausschüsse, die Richterinnen und Richter am AGH und am Anwaltsgericht, die früheren Vorstandsmitglieder), die Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Gerichtsbarkeit sowie Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung eingeladen.

Dr. Mollnau bedankte sich bei den Ehrenamtlichen sehr für ihre Arbeit. Er appellierte in seiner Ansprache außerdem an den Gesetzgeber und an die Ministerialbürokratie, sich bei der Regelung der Anwaltsgebühren endlich zu bewegen.

Die Rechtsanwaltskammer veröffentlichte am 15.08.2019 folgende Presseinformation:


Lineare Anpassung der Anwaltsgebühren dringend erforderlich

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Marcus Mollnau, hat gestern Abend an den Gesetzgeber und die Ministerialbürokratie appelliert, sich bei der Regelung der Anwaltsgebühren endlich zu bewegen. Auf dem Sommerfest der Rechtsanwaltskammer wies er vor Vertretern der Justiz, Verwaltung und Politik darauf hin, dass die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zuletzt 2013, also vor sechs Jahren, angepasst worden sei. Seitdem seien die Bruttolöhne um ca. 20 Prozent gestiegen, steigende Mieten sowie zusätzliche Investitionen der Anwaltschaft für den elektronischen Rechtsverkehr dazugekommen.

„Bund und Länder müssen sehr schnell einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag für eine strukturelle und lineare Anpassung der Anwaltsgebühren auf den Weg bringen,“ forderte Dr. Mollnau. Mit dem Forderungskatalog von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein habe die Anwaltschaft bereits im April 2018 einen ausführlichen Vorschlag unterbreitet. Die Rechtsanwaltskammer Berlin habe mehrfach deutlich gemacht, dass sie für einen inhaltlichen Austausch mit der Senatsverwaltung für Justiz bereitstehe. Dr. Mollnau erneuerte dieses Angebot und warnte: „Der Zugang zum Recht und die qualitativ hochwertige Rechtsberatung der Bevölkerung ist gefährdet, wenn es den nach RVG abrechnenden Anwältinnen und Anwälten nicht mehr möglich ist, wirtschaftlich zu arbeiten“.

Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau begrüßt die zahlreichen Ehrenamtlichen, die zum Sommerfest der Rechtsanwaltskammer Berlin am 14.08.2019 gekommen waren. Fotos: RAin Rudolph
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Mollnau
Dr. Holger Matthiessen (links), seit 5. August 2019 neuer Präsident des Landgerichts Berlin, im Gespräch mit RA Axel Weimann, Präsidiumsmitglied der RAK
Unter den Gästen (v.l.n.r.): RA Jürgen Borck, Präsident der RAK Berlin von 1981 bis 1989, Dr. Eberhard Hoene, Vorstandsmitglied der RAK von 1993 bis 1997 und von 1997 bis 2001 Richter am AGH, und RA Dr. Bernhard Dombek, Präsident der RAK Berlin von 1989 bis 1999, anschließend bis 2007 Präsident der BRAK.

 

Kammerton 08-2019