
Kammerpräsident verlangt lineare Anpassung der Anwaltsgebühren
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat zu einem Sommerfest die ehrenamtlich engagierten Mitglieder (z.B. die Mitglieder der Fachanwaltsausschüsse, die Richterinnen und Richter am AGH und am Anwaltsgericht, die früheren Vorstandsmitglieder), die Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Gerichtsbarkeit sowie Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung eingeladen.
Dr. Mollnau bedankte sich bei den Ehrenamtlichen sehr für ihre Arbeit. Er appellierte in seiner Ansprache außerdem an den Gesetzgeber und an die Ministerialbürokratie, sich bei der Regelung der Anwaltsgebühren endlich zu bewegen.
Die Rechtsanwaltskammer veröffentlichte am 15.08.2019 folgende Presseinformation:
Lineare Anpassung der Anwaltsgebühren dringend erforderlich
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Marcus Mollnau, hat gestern Abend an den Gesetzgeber und die Ministerialbürokratie appelliert, sich bei der Regelung der Anwaltsgebühren endlich zu bewegen. Auf dem Sommerfest der Rechtsanwaltskammer wies er vor Vertretern der Justiz, Verwaltung und Politik darauf hin, dass die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zuletzt 2013, also vor sechs Jahren, angepasst worden sei. Seitdem seien die Bruttolöhne um ca. 20 Prozent gestiegen, steigende Mieten sowie zusätzliche Investitionen der Anwaltschaft für den elektronischen Rechtsverkehr dazugekommen.
„Bund und Länder müssen sehr schnell einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag für eine strukturelle und lineare Anpassung der Anwaltsgebühren auf den Weg bringen,“ forderte Dr. Mollnau. Mit dem Forderungskatalog von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein habe die Anwaltschaft bereits im April 2018 einen ausführlichen Vorschlag unterbreitet. Die Rechtsanwaltskammer Berlin habe mehrfach deutlich gemacht, dass sie für einen inhaltlichen Austausch mit der Senatsverwaltung für Justiz bereitstehe. Dr. Mollnau erneuerte dieses Angebot und warnte: „Der Zugang zum Recht und die qualitativ hochwertige Rechtsberatung der Bevölkerung ist gefährdet, wenn es den nach RVG abrechnenden Anwältinnen und Anwälten nicht mehr möglich ist, wirtschaftlich zu arbeiten“.



