Meldungen

Weitere Termine im Juni 2021 für die Online-Seminare zum beA

Die Rechtsanwaltskammer Berlin wird im Juni 2021 Online-Seminare zum beA anbieten. Nachdem die beiden bisher angebotenen Termine ausgebucht sind, bietet die RAK nun zwei weitere Termine an. Das beA-Basisseminar (bislang: 15. Juni) wird nun auch am 16. Juni 2021, das beA-Aufbauseminar (bislang am 17. Juni) wird nun auch am 18. Juni 2021 angeboten. Die Seminare sind Live-Online-Seminare und finden von 15.30 Uhr – 18.45 Uhr statt. Referent ist RA Dr. Alexander Siegmund, München. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 40,- €.

Zum Programm und zur Anmeldung

 

Warnung vor ‚https://dr-wonneberger.de‘

Auf der Webseite https://dr-wonneberger.de/ werden eine Vielzahl von „Rechtsanwälten“ geführt, welche über keine anwaltliche Zulassung im Bundesgebiet verfügen.

Soweit daneben auf der Webseite https://dr-wonneberger.de/collections/all außerdem die entgeltliche Akkreditierung zur Rechtsanwaltschaft angeboten wird, handelt es sich um einen Betrugsversuch, da der „Sozietät Dr. Wonneberger“ kein Recht zur Verleihung von Rechtsanwaltstiteln zusteht.


Keine Impfung für Anwälte: VG Gelsenkirchen erklärt NRW-Priorisierung für „nicht nachvollziehbar“

Ein Rechtsanwalt aus Nordrhein-Westfalen war nach einer Meldung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 26.05.2021 mit seinem Antrag auf Impfung teilweise erfolgreich. Einen Anspruch auf eine Impfung habe er noch nicht, doch die Stadt Bochum müsse neu entscheiden. Und dabei die Rechtsauffassung des VG Gelsenkirchen beachten, das zur Differenzierung zwischen Richtern und Anwälten eine sehr deutliche Meinung habe.


Podcast-Folge der BRAK zum Berufsbild der Rechtsanwaltsfachangestellten

Im Oktober 2020 wurde die Podcast-Reihe mit dem Titel „(R)ECHT INTERESSANT!“ ins Leben gerufen. Ziel des Mediums ist es, mit interessanten Gesprächspartnern anwaltsspezifische Themen zu erörtern, die dem Aufgabenbereich der BRAK zufallen, um so die Anwaltschaft und andere an Rechtsthemen Interessierte über dieses zeitgemäß und modern zu erreichen. In der neuen Podcast-Folge 21 geht es um das Berufsbild „Rechtsanwaltsfachangestellte“ (ReFa). Wie vielseitig dieser Beruf tatsächlich ist, wie selbstständig und eigenverantwortlich man arbeitet, welche spannende Probleme täglich zu lösen sind, wie die Ausbildung abläuft und welche Karrierechancen sich bieten, berichten gleich drei Gäste: Frau Vanessa Schenk, Auszubildende kurz vor der Abschlussprüfung, Herr Dr. Michael Niederalt, Berufsschullehrer, und Frau Sabine Vetter, die nicht nur Rechtsfachwirtin ist, sondern gerade auch noch ihren Master macht, gewähren umfassende und spannende Einblicke.

Zur Podcast-Folge 21: Masters of the Universe – Traumjob ReFa

 

Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2020 der Hülfskasse

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat aufgrund ihres Aufrufs zur Weihnachtsspende 2020 bundesweit einen Spendeneingang in Höhe von 236.878,21 € verzeichnet. Die großzügige Spendenbereitschaft ermöglichte es der Hülfskasse, sowohl an bedürftige Erwachsene als auch an Kinder jeweils einen Betrag von 700,- € bundesweit auszuzahlen. Die Hülfskasse bezuschusst seit vergangenem Jahr auch Krankenbehandlungskosten für Angehörige aller 28 Kammerbezirke. Selbstverständlich gilt dies auch für Kosten, die durch eine Infektion mit Covid-19 und der anschließenden Behandlung entstehen sollten. Die Hülfskasse bittet darum, sie zu informieren, wenn unter den Kolleginnen oder Kollegen ein Notfall bekannt sein sollte.


Mitgliederstatistik zum 1.1.2021: Anwaltschaft schrumpft leicht

Die Anwaltschaft schrumpft leicht. Dies ergibt die von der BRAK veröffentlichten Statistik der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum 1.1.2021. Mit 167.092 Mitgliedern verzeichneten die 28 regionalen Kammern erstmals einen Rückgang um ca. 0,1 % im Vergleich zum Vorjahr (167.234). In Berlin ist die Zahl der Mitglieder im Vergleich zum Vorjahr um 78 auf 14.573 gestiegen.


Unterlassungserklärung

Herr Matthias Moisich hat sich mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom 28.04.2021 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin verpflichtet,

  • es zu unterlassen, den Titel „Rechtsanwalt“ zu führen, solange der Unterlassungsschuldner nicht über eine anwaltliche Zulassung verfügt und
  • es zu unterlassen, geschäftsmäßig die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung für Dritte vorzunehmen, Dritten anzubieten oder mir derartigen Tätigkeiten zu werben, solange nicht eine dazu von der zuständigen Behörde erforderliche Erlaubnis erteilt ist oder eine gesetzliche Legitimation besteht.
Kammerton 06-2021