Barrierefreiheitserklärung

Die Rechtsanwaltskammer Berlin (nachfolgend: RAK Berlin) setzt sich dafür ein, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften wie etwa dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (nachfolgend: BGG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 21. Mai 2019 (nachfolgend: BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-RL 2016/2012) zu betreiben. Die RAK Berlin verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer und wendet die entsprechenden Standards der oben genannten Gesetze und Verordnungen an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.rak-berlin.de/ veröffentlichten Onlineauftritt der RAK Berlin.

I. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der RAK Berlin ist aufgrund der nachstehenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit dem BGG und der BITV 2.0 teilweise vereinbar.

II. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website der RAK Berlin nicht verfügbar.
    • Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung eines Videos in Gebärdensprache stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website der RAK Berlin. Daher ist das Bereitstellen eines solchen Videos in Gebärdensprache für die RAK Berlin mit unverhältnismäßigem Aufwand im Sinne von § 12a Abs. 6 BGG verbunden und dementsprechend nicht umsetzbar.
  • Die Audio- und Videobeiträge, insbesondere die Podcasts der RAK Berlin sind nicht barrierefrei zugänglich.
    • Der Aufwand zur Erstellung von Podcasts mit einheitlichen barrierefreien Vorgaben ist aufgrund der Vielzahl an Podcast-Autoren und des Zyklus der Veröffentlichungen unverhältnismäßig hoch. Zudem ist unser Partner „Podigee“ als Webhoster für den Online-Auftritt der Podcast-Reihe verantwortlich. Eine Einflussnahme auf die barrierefreie Gestaltung des Podigee-Anbieterportals ist der RAK Berlin nicht möglich. Die von Podigee angebotene Transkriptionsfunktion ist fehlerbehaftet, da spezielle juristische Termini nicht erkannt werden. Zudem befinden sich Zeilennummern im Dokument und eine Überarbeitung in ein maschinenlesbares Format wäre unverhältnismäßig.
  • PDF-Dateien und sämtliche andere Geschäftsdrucksachen, die auf die Website der RAK Berlin hochgeladen wurden, sind nicht barrierefrei zugänglich.
    • Grund hierfür ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl der Dateien nachträglich zu bearbeiten.
  • Publikationen im PDF-Format, die zum Download bereitstehen, sind nicht barrierefrei.
    • Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine Nachbearbeitung ist für solche Dokumente nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
  • Die regelmäßigen Veröffentlichungen unter dem Namen „Kammerton“ sind nur teilweise barrierefrei zugänglich
    • Sie befinden sich auf einer anderen, mit dem CMS Wordpress umgesetzten Website (https://kammerton.rak-berlin.de) und es bestehen noch folgende Barrierefreiheitsprobleme:
    • Textkontrast nicht ausreichend:
      • Auf der Kammerton-Website bestehen noch unzureichende Textkontraste. Die Farben werden zeitnah angepasst, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten.
    • Links ohne leicht erkennbaren Namen:
      • Auf der Kammerton-Website verfügen einige Links nicht über einen eindeutig erkennbaren Namen. Dies kann dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern oder anderen assistiven Technologien die Zielsetzung einzelner Links nicht eindeutig erfassen können.
    • Nicht fortlaufende Überschriftenstruktur:
      • Die Überschriftenelemente auf der Kammerton-Website sind nicht immer in einer fortlaufenden, absteigenden Reihenfolge angeordnet. Insbesondere bei älteren Beiträgen ist es nicht möglich, diese Mängel vollständig zu beseitigen.


Begründung für die Nichtkonformität:

Die genannten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß § 4 Absatz 3 BITV 2.0 derzeit nicht barrierefrei. Die nachträgliche Anpassung aller bestehenden Inhalte, insbesondere älterer Beiträge, würde einen unverhältnismäßig hohen personellen und finanziellen Aufwand erfordern. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet.

Grundsätzlich können Sie sich per E-Mail mit dem Betreff „Barriere melden“ an info@rak-berlin.org wenden und gezielt nach Informationen in maschinenlesbarer Form fragen.

III. Stand der Erklärung

Stand dieser Erklärung ist der 30.06.2025. Zuletzt überprüft wurde diese Erklärung am 20.08.2025

Die technische Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung der Website der RAK Berlin durch

XPORT Communication GmbH
Stechgrundstraße 2a
01324 Dresden
www.xport.de

im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (kurz: BFIT).

Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellt die RAK Berlin sicher, dass die digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.

IV. Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse postalisch, per E-Mail oder Telefon kontaktieren:

Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin

Tel. +49 (0)30 / 30 69 31 0
info@rak-berlin.org

V. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit genügt, können Sie sich an die RAK Berlin wenden, indem Sie den in Ziffer IV genannten Kontaktmöglichkeiten eine entsprechende Rückmeldung übersenden.

Sollten Ihre Rückmeldungen nicht oder nicht zufriedenstellend gelöst worden sein, können Sie sich an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen als zuständige Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden.

Sie erreichen den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Cookie-Einstellungen