Mediation

Wenn eine Partei Klage erhoben hat, sind die Fronten in der Regel verhärtet. Gespräche zwischen den Parteien finden nicht mehr oder nur noch über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte statt. Ziel eines Mediatonsverfahrens ist es, die wahre Ursache eines Konflikts aufzudecken und eine einvernehmliche Einigung außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu erreichen. Anwaltsmediatoren/-mediatorinnen sprechen mit den Parteien und gegebenenfalls mit ihren Anwälten/Anwältinnen und sind wie andere Mediatoren/Mediatorinnen Konfliktmanager/-innen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gem. § 7a BORA die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz im Hinblick auf Aus- und Fortbildung, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen erfüllen und sich auf unsere auf der Website geführte Mediatorenliste setzen lassen wollen, übersenden der RAK Berlin das Ausbildungszertifikat nebst Ausbildungsinhalt und können drei Tätigkeitsschwerpunkte der Mediation stichwortartig angeben.

Am 01.03 2024 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren, die die Voraussetzungen für die Bezeichnung als „zertifizierter Mediator/zertifizierte Mediatorin“ regelt, geändert worden.

Eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt unterliegt auch bei einer Tätigkeit als Mediatorin/Mediator gem. § 18 BORA dem anwaltlichen Berufsrecht.

Darüber hinaus können die Gerichte den Parteien anbieten, die Mediation bei einem Güterichter durchzuführen.

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