Geldwäsche

Verpflichteten-Erhebung online oder als pdf

Auskunftsersuchen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat nach dem neuen Geldwäschegesetz (GWG) u.a. eine anlasslose Prüfung der nach diesen Gesetz „Verpflichteten“ gem. § 51 Abs. 3 GWG vorzunehmen. Um diese Aufsicht über die Verpflichteten ausüben zu können, muss zunächst festgestellt werden, welche Mitglieder überhaupt „Verpflichtete“ nach dem GWG sind. Dieser Feststellung dient die aktuell laufende Erhebung unter den per Zufallsgenerator ausgewählten Mitgliedern. Alle Mitglieder, die persönlich angeschrieben wurden, werden gebeten, online hier oder nach Ausdruck des pdf- Formulars den Fragebogen zu beantworten und der Kammer die Antworten zukommen zu lassen. Bitte sehen Sie von Doppelübersendungen ab.

Fragebogen für die Verpflichteten-Feststellung als pdf-Dokument zum Ausdrucken

Fragebogen für die Verpflichteten-Feststellung mitteils Schlüssel

Bekanntmachung (§ 57 GwG)

An dieser Stelle werden gemäß § 57 Abs. 1 GwG die bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin, die sie wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt hat, veröffentlicht.

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