- Rechtsanwaltskammer Berlin
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Geldwäsche
- Registrierungspflicht für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz ab 2024
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG), 8. Auflage (PDF, 930,1 kB)
- Neue Pflichten ab 01.10.2020 nach der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich
- Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG)
- Anordnung nach § 7 Abs. 3 S.1 GwG: Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
- Zum RAK.hinweisgebersystem
Verpflichteten-Erhebung online oder als pdf
Auskunftsersuchen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat nach dem neuen Geldwäschegesetz (GWG) u.a. eine anlasslose Prüfung der nach diesen Gesetz „Verpflichteten“ gem. § 51 Abs. 3 GWG vorzunehmen. Um diese Aufsicht über die Verpflichteten ausüben zu können, muss zunächst festgestellt werden, welche Mitglieder überhaupt „Verpflichtete“ nach dem GWG sind. Dieser Feststellung dient die aktuell laufende Erhebung unter den per Zufallsgenerator ausgewählten Mitgliedern. Alle Mitglieder, die persönlich angeschrieben wurden, werden gebeten, online hier oder nach Ausdruck des pdf- Formulars den Fragebogen zu beantworten und der Kammer die Antworten zukommen zu lassen. Bitte sehen Sie von Doppelübersendungen ab.
2. Stufe
→ Fragebogen für die Verpflichteten-Prüfung (II) online mittels Schlüssel
→ Fragebogen für die Verpflichteten-Prüfung (II) als pdf-Dokument zum Ausdrucken
1. Stufe
→ Fragebogen für die Verpflichteten-Feststellung (I) online mittels Schlüssel
→ Fragebogen für die Verpflichteten-Feststellung (I) als pdf-Dokument zum Ausdrucken
Bekanntmachung (§ 57 GwG)
An dieser Stelle werden gemäß § 57 Abs. 1 GwG die bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin, die sie wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt hat, veröffentlicht.