Fortbildung gemäß § 15 FAO

Bitte reichen Sie jeweils bis Ende Februar die Fortbildungsnachweise ein, aus denen sich ergibt

  • dass Sie teilgenommen haben,
  • wann und wo die Veranstaltung online oder in Präsenz stattgefunden hat und
  • welchen Inhalt der Termin hatte und wie lange er ohne Pausen dauerte.


Wenn sich aus dem Nachweis nicht eindeutig ergibt, dass das Thema zum jeweiligen Fachgebiet gemäß §§ 8-14q FAO gehört, legen Sie bitte das Programm der Veranstaltung mit vor.


Bitte beachten Sie, dass von uns keine Bestätigung dafür erhalten, dass Sie ihren Fortbildungsnachweis vollständig erbracht haben. Wir melden uns nur bei Ihnen, wenn die Fortbildungsnachweise (teilweise) nicht anerkannt werden oder Sie uns keine Fortbildungsnachweise eingereicht haben.

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