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Rechtsprechung des Anwaltsgerichts und des Anwaltsgerichtshofes
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Anwaltsgericht Berlin, Beschluss vom 04.10.2018, (4 AnwG 4/18) zu § 14 S.2 BORA bei fehlender Zustellung. Die anwaltliche Mitteilungspflicht aus § 14 S. 2 BORA besteht erst recht in den Fällen, in denen eine Zustellung überhaupt nicht vorlag und der Absender – für den Empfänger erkennbar – davon ausging, dass zugestellt worden sei. (PDF,
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Anwaltsgericht Berlin, Beschluss vom 20.02.2018 (4 AnwG 12/17): Ein Rechtsanwalt, der zuvor bereits im Verhandlungssaal weilte, hat dadurch, dass er im Gerichtssaal des Amtsgerichts im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung in der Strafsache dem Angeklagten, der in dieser nicht anwaltlich vertreten war, seine Visitenkarte überreicht hat mit der Bitte, ihn für die Verteidigung in der Berufungsinstanz anzurufen, unzulässige Werbung unter Verstoß gegen § 43 b BRAO betrieben (PDF,
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Das Anwaltsgericht Köln hat mit Beschluss vom 19.02.2018 - 2 AnwG 2/15 R - (hier mit Leitsätzen der RAK Köln) entschieden, dass ein Rechtsanwalt einen Verstoß gegen § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO begeht, wenn er Mitglied des Vorstands einer AG ist, die Gebührenforderungen ankauft, und Mitglied und Geschäftsführer einer Anwalts-GmbH, die regelmäßig von der AG mit der Durchsetzung der Gebührenforderungen (gerichtlich/außergerichtlich) beauftragt wird. (PDF,
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Anwaltsgericht Berlin verhängt mit Urteil vom 27.10.2017, rechtskräftig seit 30.01.2018, einen Verweis und eine Geldbuße i.H.v. 1.000,-€, nachdem die Rechtsanwältin in zwei Fällen dem Vorstand der RAK Berlin die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht angezeigt hat und in einem Fall dem Vorstand der RAK oder einem beauftragten Mitglied des Vorstands keine Auskunft erteilt hat (PDF,
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Anwaltsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.07.2017 (2 AnwG 34/15) einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 4.000,- € verhängt, nachdem der Rechtsanwalt sich in vier Fällen des Verstoßes gegen § 14 BORA schuldig gemacht hatte. (PDF,
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Anwaltsgericht Berlin verhängt mit Urteil vom 05.04.2017 (2 AnwG 39/15), rechtskräftig seit dem 13.04.2017, Verweis und Geldbuße in Höhe von 1.000,- € wegen der Verletzung der Pflicht, den Beruf gewissenhaft auszuüben, insbesondere ordnungsgemäße Zustellungen entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen (PDF,
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Anwaltsgericht Berlin verhängt Verweis wegen des Verstoßes gegen das Gebot, nicht in derselben Rechtssache als Anwalt tätig zu werden, in der er bereits als Notar tätig geworden ist, § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, Urteil vom 25.11.2015, rechtskräftig seit dem 03.12.2015 - 1 AnwG 25/15 - (PDF,
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Beschluss des AnwG Köln vom 20.02.2016: Werbung mit dem erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung eines Fachanwaltstitels verstößt gegen § 43b BRAO - 3 AnwG 14/15 R - (PDF,
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AGH Berlin zu den notwendigen Angaben für Fachanwaltsanträge, Beschluss vom 16.12.2015 - I AGH 17/14 - (PDF,
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Urteil des Hessischen AGH vom 02.11.2015 zur Gestattung der Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" - 2 AGH 6/15 - (PDF,
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AGH Rheinland-Pfalz: Zuordnung zwischen Namen und Kanzleianschrift auf Kanzleibriefbogen erforderlich - 1 AGH 9/14 vom 20.03.2015 -
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Verweis und Geldbuße für Verstöße gegen § 11 BORA, §§ 43, 56 BRAO unter Berücksichtigung von Vorbelastungen - AnwG Berlin 3 AnwG 61/14 vom 18.03.2015/Rechtskraft seit 26.03.2015 - (PDF,
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AnwG Berlin verhängt Verweis und Geldbuße i.H.v. 5.000,- € wegen schwerwiegenden Fremdgeldverstoßes - 4 AnwG 20/12 vom 12.02.2015/Rechtskraft seit 20.02.2015 - (PDF,
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AnwG Berlin verhängt Verweis und Geldbuße i.H.v. 2.000,- € für Verstöße gegen §§ 11, 14 BORA und § 56 BRAO - 1 AnwG 23/12 vom 27.05.2013/Rechtskraft seit 11.07.2014 (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis und Geldbuße wegen fehlender unverzüglicher Unterrichtung des Mandanten, wegen nicht unverzüglicher Weiterleitung der anvertrauten Gelder und wegen des Verstoßes gegen § 43a Abs.3 BRAO - 4 AnwG 52/12 vom 13.01.2015/Rechtskraft seit 13.01.2015 (PDF,
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AnwG Berlin zur berufsrechtlichen Pflicht, Mitglieder der Kanzlei angemessen zu vergüten (§26 Abs. 2 BORA) - Beschluss 3 AnwG 18/14 vom 15.07.2014 (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis und Geldbuße wegen falscher Angaben gegenüber dem Mandanten und wegen fehlender Weiterleitung von Unterlagen - 3 AnwG 43/12 vom 02.04.2014/Rechtskraft seit 09.04.2014 - (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis und Geldbuße wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 BORA - 3 AnwG 14/13 vom 26.02.2014/Rechtskraft seit 05.03.2014 - (PDF,
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AnwG Berlin zur Informationspflicht gem. §§32,33 BORA nach Beendigung der beruflichen Zusammenarbeit - 4 AnwG 13/12 vom 09.12.2013 (PDF,
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AGH Berlin zu den Rechtsfolgen einer Verletzung des § 43 BRAO i.V.m. § 55 Abs.5 S.2 RVG beim Festsetzungsantrag gegenüber dem Gericht im Rahmen der PKH - II AGH 12/13 vom 06.11.2013 - (PDF,
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AnwG Berlin zur Behandlung fremder Vermögenswerte und zur Beantwortung von Mandantenanfragen - 1 AnwG 16/11 vom 08.05.2013/Rechtskraft seit 28.07.2013 (PDF,
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AnwG Berlin zum Schutzbereich des § 12 Abs.1 BORA nach Abschluss eines Kostenfestsetzungsverfahrens - 1 AnwG 45/12 vom 28.03.2013 - (PDF,
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AnwG Berlin zur Deckungslücke im Versicherungsverlauf (§ 51 Abs.1 BRAO) - 4 AnwG 46/11 vom 17.01.2013 - (PDF,
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AGH Nordrhein-Westfalen: Honorarvorschuss ist kein Fremdgeld gem. § 43a Abs. 5 BRAO - 2 AGH 8/12 vom 07.09.2012 -
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AnwG Berlin zum Tätigkeitsverbot gem. § 45 Abs.1 Nr. 4 BRAO der Geschäftsführerin und Anteilseignerin der Verwaltungsgesellschaft einer WEG - 1 AnwG 43/11 vom 06.03.2012 - (PDF,
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AnwG Köln zur Tätigkeit als angestellter Verbandsgeschäftsführer und anschließend als Rechtsanwalt - 10 EV 173/11 vom 24.11.2011 (PDF,
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AGH Berlin: Verweis und Geldbuße in Höhe von 500,00 € wegen Nichtunterrichtens des Mandanten und der unterlassenen Auskunftserteilung gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer in Beschwerdesachen (Verstöße gegen §§ 43, 56 I 1 BRAO, iVm § 11 I, II BORA) - I AGH 13/10 vom 19.10.2011 - (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis und Geldbuße in Höhe von 5.000,00 € wegen schuldhafter Verletzung der anwaltlichen Pflichten aus § 56 I 1 BRAO, § 11 I BORA bei berufsrechtlicher Vorbelastung aufgrund gleichartiger Verstöße und demnach hartnäckigen berufsrechtswidrigen Verhaltens - 3 AnwG 26/11 vom 05.07.2011/Rechtskraft seit 16.08.2011 - (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis wegen schuldhafter Verletzung der anwaltlichen Pflichten aus §§ 27 I, 43, 56 I 1 BRAO, iVm §§ 5, 11 I, 14 BORA - 3 AnwG 22/11 vom 26.08.2011/Rechtskraft seit 02.09.2011 - (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis und Geldbuße in Höhe von 2.000 € wegen Verstoßes gegen anwaltliche Pflichten, Anfragen des Mandanten unverzüglich zu beantworten, sowie ein erteiltes Mandat beharrlich nicht bearbeitet zu haben und in Beschwerdesachen der Rechtsanwaltskammer keine Auskunft erteilt zu haben - 1 AnwG 5/11 vom 17.08.2011/Rechtskraft seit 25.08.2011 - (PDF,
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AnwG Berlin: Das Umgehungsverbot des § 12 BORA muss auch beachtet werden, wenn keine schriftliche Vollmacht vorgelegt wurde - 1 AnwG 22/10 vom 28.06.2011 - (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis und Geldstrafe wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung gem § 51 Abs.1 BRAO und wegen Verstoßes gegen § 14 BORA - vom 24.05.2011/Rechtskraft seit 01.06.2011 - (PDF,
167,57 KB)
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AnwG Berlin: Verweis und Geldbuße in Höhe von 1.000 € wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht, anvertraute fremde Gelder unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten, sowie Anfragen des Mandanten unverzüglich zu beantworten - 1 AnwG 30/10 vom 02.03.2011/Rechtskraft seit 10.03.2011 - (PDF,
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AnwG Berlin: Verweis und Geldbuße wegen verspäteter Weiterleitung von Fremdgeldern, wegen des Verstoßes gegen die Auskunftspflicht gegenüber der RAK und wegen fehlenden Kanzleisitzes - 1 AnwG 43/08 vom 19.05.2010/Rechtskraft seit 27.05.2010 - (PDF,
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