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02.10.2024

Elektronischer Rechtsverkehr im richterlichen Bereitschaftsdienst

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bundesrechtsanwaltskammer gebeten, darauf hinzuweisen, dass es bei dem Versand von Nachrichten über das beA an die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen erhebliche Probleme bei der Nutzung der Sendungsprioritäten gibt.

Die Gerichte bitten darum, die Sendungsprioritäten im beA für die Bereitschaftsdienste nur für Nachrichten zu verwenden, die durch den Bereitschaftsdienst des jeweiligen Gerichts zu bearbeiten sind. Die nichtzutreffende Verwendung der Sendungsprioritäten des Bereitschaftsdienstes führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung. Stattdessen wird die korrekte Zuordnung erschwert, da die im Bereitschaftsdienst der Gerichte tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eingänge einzeln sichten und zuordnen müssen.

Für eilbedürftige Nachrichten, die im regulären Dienstbetrieb der Gerichte zu bearbeiten sind, steht die Sendungspriorität „Eilt" zur Verfügung.