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08.02.2022
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz für vom Corona-Virus betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Informationen des Ausschusses Sozialrecht der BRAK, Stand: 31.01.2022
Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat den Beitrag über die Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz für von der Corona-Pandemie betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte überarbeitet und auf den Stand vom 31.01.2022 gebracht. Die Aktualisierung berücksichtigt vor allem die Ausschlussgründe des Entschädigungsanspruchs nach § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG:
Zu den Informationen des Ausschusses Sozialrecht der BRAK, Stand: 31.01.2022