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Pandemiestufe 1 am Verwaltungsgericht Berlin
Mitteilung der Präsidentin des Verwaltungsgerichts
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin, Frau Xalter, hat der Rechtsanwaltskammer Berlin am 20.03.2020 mitgeteilt, dass sie für das Verwaltungsgericht am 17. März 2020 die Pandemiestufe 1 angeordnet habe. Dies bedeute, dass der Personaleinsatz erheblich reduziert werde.
Im Gericht anwesend sei nur noch ein/e Richterin für jede Kammer. Die übrigen Richter/innen arbeiteten im Homeoffice.
Auch die Zahl der anwesenden Servicekräfte in den Geschäftsstellen sei reduziert; anwesend sei nur noch eine Servicekraft für zwei Kammern.
Mündliche Verhandlungen fänden ab Montag, den 23. März 2020 grundsätzlich nicht mehr statt. Bis Mitte April werde vermutlich auch nicht neu terminiert.
Der reduzierte Personaleinsatz in den Geschäftsstellen führe natürlich auch zu Einschränkungen im Schriftverkehr. Dringliche Sachen würden bearbeitet, es würden noch alle neu eingehenden Streitsachen eingetragen und zugestellt. Verkündete Urteile würden ausgefertigt. Alles andere dürfte - je nach Lage - verzögert bearbeitet werden.
Akteneinsicht im Gerichtsgebäude sei derzeit nicht möglich. Die von den Richterinnen und Richtern bewilligte Akteneinsicht könne in dringenden Fällen durch Versendung der Akten gewährt werden, soweit die aktenführende Behörde dem zustimme. Entsprechend sollten die Akten auch wieder an das Verwaltungsgericht zurückgesandt werden. Eine Übergabe an die Pförtner im Dienstgebäudes des Verwaltungsgerichts scheide aus, da diese nicht empfangsberechtigt seien.