03.03.2020

AGH Berlin: Kammer durfte zur Teilnahme an #Unteilbar-Demo aufrufen

Presseerklärung des Anwaltsgerichtshofs Berlin

Mit Presseerklärung vom 28.02.2020 teilte der Anwaltsgerichtshof Berlin mit:
 
Klage gegen den Aufruf der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Teilnahme an der „#Unteilbar“-Demonstration erfolglos
 
Mit seiner Klage begehrte ein Rechtsanwalt unter anderem die Feststellung, dass die Aufrufe der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Teilnahme an der Demonstration unter dem Motto „Unteilbar – Solidarität statt Ausgrenzung, für eine offene und freie Gesellschaft“, die am 13. Oktober 2018 in Berlin stattgefunden hat, rechtswidrig gewesen sei.
 
Mit Urteil vom 19. Februar 2020 hat der 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin die Klage abgelehnt. Nach Auffassung des Senats ist der Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration, in der es auch um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit ging, vom Aufgabenbereich der Kammer gedeckt. In dem Aufruf war unter anderem darauf hingewiesen worden, dass für die Berufsausübung eine offene, demokratische und freiheitliche Gesellschaft unabdingbar sei.
 
Die Berufung wurde nicht zugelassen.
 
Urteil vom 19. Februar 2020 – Az. II AGH 19/18.