10.02.2020

Neue Pflichtverteidigersuche der RAK Berlin einsehbar

Eintragung im internen Mitgliederbereich

Durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung wurde das Recht der Pflichtverteidigung umfassend geändert. Die Gerichte sollen nun Fachanwälte für Strafrecht oder Rechtsanwälte beiordnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt haben (§ 142 Abs. 6 StPO).


Die in Berlin zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihr Interesse an der  Übernahme von Pflichtverteidigungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer jetzt anzeigen, indem sie sich auf der Online-Pflichtverteidigerliste der RAK Berlin eintragen. Hierzu müssen sie sich, soweit früher noch nicht erfolgt, zuvor für den internen Mitgliederbereich anmelden. Dort können die Kammermitglieder, wenn sie sich an ihr Passwort für den internen Mitgliederbereich nicht mehr erinnern, mit Hilfe ihrer Mitgliedsnummer ein neues Passwort anfordern.


Die Daten in der Pflichtverteidigerliste geben die Kammermitglieder selber ein. Dies erfolgt getrennt von der Anwaltssuche. Nur die Kanzleianschrift und die Telefonnummer der Kanzlei werden durch die Adressdatenbank der Rechtsanwaltskammer Berlin gespeist. Die Kammermitglieder können eine weitere Telefonnummer angeben, unter der sie als Pflichtverteidigerin oder als Pflichtverteidiger auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar sind.

Auf die Online-Pflichtverteidigerliste kann jetzt unter dem Hauptnavigationspunkt „Recht“ jedermann zugreifen und geordnet nach Suchfunktionen nach Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidigern suchen. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft haben so die  Möglichkeit, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Pflichtverteidigung zu finden.